Prüfungsfähigkeit

Fachgutachten bei Fragestellungen zur Prüfungsfähigkeit ergeben sich beispielsweise bei Situationen von betroffenen Studenten/Innen, die eine Prüfung und/ oder ein Examen an der Uni bzw. vor dem Landesprüfungsamt entgültig nicht bestanden haben.

In diesem Zusammenhang haben wir häufig Fachgutachten erstellt, in welchen die Betroffenen psychische Einschränkungen bzw. Störungen zeigten und diese auch Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit selbst sowie auf die EInschätzungsfähigkeit, ob sie selbst prüfungsfähig sind, sich zeigten. 

Häufig zeigen sich bei betroffenen Personen, dass nicht bzw. nicht hinreichende funktionale Bewältigungsstrategien betreffend die Regulation aversiver emotionaler Zustände vorliegen, wie dies in Zusammenhang von Prüfungen und einer eingeschränkten psychischen Verfassung häufig zutreffend ist. 

Damit einhergehen auch häufig Einschränkungen in der Fähigkeit zur funktionalen und konstruktiven Problembewältigung. 

Durch diese Faktoren kommt es zudem auch wiederholt hinsichtlich der psychischen Ausgangslage zu einer kontinuierlich hohen Inanspruchnahme, einhergehend mit einer verringerten Belastbarkeit im Hinblick auf psychosoziale Stressoren. Übersteigen die (emotionalen) situativen Anforderungsmerkmale die gegebenen persönlichen Ressourcen, kommt es aus psychologischer Sicht infolge des erfolglosen Versuchs, die Situation durch eine verstärkte Anwendung der dysfunktionalen Bewältigungsstrategien zu meistern, schließlich zur psychischen Dekompensation und Erschöpfung. Vor diesem Hintergrund werden die bei Betroffenen Personen häufig ersichtlich werdenden psychischen Belastungen und Überforderungen in Prüfungssituationen aus psychologischer Sicht erklärbar: Stehen die betroffenen Personen vor schwierigen Prüfungssituationen, so kommt es in Beanspruchungssituationen wiederholt zu sich abzeichnenden Überforderungs- bzw. Überlastungsreaktionen . 

Bezugnehmend auf den bei Fachgutachten zur Prüfungsfähigkeit häufig zu bewertenden zeitlichen Erkrankungsverlauf und damit auch Angaben zu Bewertungen zum Vorliegen eines krankheitswertigen Zustandes im genannten Prüfungszeitraum , der die Leistungsfähigkeit erheblich einschränkt, sind häufig bei den Prüfungskanditaten/ Innen ausgeprägte, chronifizierte und auch generalisierte Symptomatik ersichtlich. Die häufig in Zusammenhang mit der Prüfungssituation geschilderte sog. psychovegetative Erschöpfung, auch als „burn out“ bekannt, ist hierbei aus fachpsychologischer Sicht auch häufig als Resultat chronifizierter dysfunktionaler Bewältigungsstrategien anzusehen, die zudem häufig mit tief manifestierten, dysfunktionalen Erlebens- und Verhaltensmustern in der Persönlichkeit der betroffenen Personen einhergehen und auch im Bewältigungsverhalten innerhalb der Prüfungssituationen wiederholt ersichtlich werden (können). 

Diese und weitere Aspekte im Erleben und Verhalten während und auch vor der Prüfungssituation sind kennzeichnend für die Validierung der Prüfungsfähigkeit, insbesondere in Zusammenhang mit psychischen Belastungen und/ oder Störungen. 

Falls Sie eine universitäre Prüfung und/ oder Examina endgültig nicht bestanden haben, ist daher auch häufig mit zu beachten, ob im genannten Prüfungszeitraum psychische Belastungen und/ oder Störungen vorlagen, welche (1) zur Einschränkung der Prüfungsfähigkeit und (2) auch zur Einschränkung der Einschätzungsfähigkeit hinsichtlich der eigenen Prüfungsfähigkeit führten, tatsächlich vorlagen.


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