In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

61.400 Inobhutnahmen im Jahr 2017

|   Pressemeldung

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts v. 22.8.2018 zur Herausnahmen von Kindern aus dem leiblichen Familienkontext

 

 

Rund 20.300 (33 %) aller im Jahr 2017 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen waren noch im Kindesalter (unter 14 Jahre). Am häufigsten (49 %) leiteten die Jugendämter bei diesen Kindern die vorläufigen Schutzmaßnahmen wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ein. Auch der Schutz vor Vernachlässigungen (21 %) und Misshandlungen (14 %) spielte in dieser Altersgruppe eine wichtige Rolle.

Rückführung in den leiblichen Familienkontext

Inobhutnahmen (gemäß § 42 SGB VIII) und vorläufige Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise (gemäß § 42a SGB VIII) 

Die meisten vorläufigen Schutzmaßnahmen endeten bei den Kindern unter 14 Jahren mit der Rückkehr zu den Sorgeberechtigten (43 %) oder einer erzieherischen Hilfe in einem Heim beziehungsweise einer Pflegefamilie (32 %). Die Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren kehrten dagegen deutlich seltener zu den Sorgeberechtigten zurück (19 %): Hier mündeten die Inobhutnahmen am häufigsten (26 %) in

  • einer erzieherischen Hilfe in einem Heim
  • einer Pflegefamilie
  • einer betreuten Wohnform.

Auch sonstige stationäre Hilfen, beispielsweise in einer Jugendpsychiatrie oder einem Krankenhaus, wurden im Jugendalter verstärkt im Anschluss an eine Inobhutnahme in Anspruch genommen (20 %). Jede zweite vorläufige Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden, sowohl bei den Kindern (50 %), als auch bei den Jugendlichen (49 %).

 

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