In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 27.11.2019 – XII ZB 512/18: Einseitige Übertragung des Aufenthaltsrechts hat keine Bindungswirkung auf Anordnung zum Wechselmodell

Die gerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil hat keine Bindungswirkung hinsichtlich einer späteren gerichtlichen Entscheidung zum Umgang und der sich dabei stellenden gerichtlichen Fragestellung, ob ein paritätisches Wechselmodell anzuordnen ist (Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 214, 31).

Die gerichtliche Entscheidung zum Umgang richtet sich in diesem Fall vielmehr als Erstentscheidung nach §§ 1684, 1697a BGB und unterliegt infolgedessen nicht den einschränkenden Voraussetzungen einer Abänderungsentscheidung gemäß § 1696 I BGB.

Der gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells kann entgegenstehen, dass der dieses begehrende Elternteil es an der notwendigen Loyalität bzw. Bindungstoleranz gegenüber dem anderen Elternteil fehlen lässt. Ein gegenläufiger Kindeswille ist hierbei nicht als ausschlaggebend zu bewerten, v.a wenn dieser maßgeblich vom das Wechselmodell anstrebenden Elternteil beeinflusst erscheint.

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