In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 26.3.2019 – 1 BvR 673/17: Rechtliche Beurteilung einer Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 26.3.2019 – 1 BvR 673/17

 

  1. Ein rechtlicher Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot.
  2. Hierbei auch gegen eine Stiefkindadoption dargelegte Bedenken stellen keinen Rechtfertigungsgrund dar, wonach eine Stiefkindadoption nur in nichtehelichen Familien auszuschließen sei.
  3. Gleichzeitig ist es aus rechtlicher Sicht zulässig eine Stiefkindadoption nur dann zuzulassen, wenn eine positive sowie tragfähige emotionale Beziehung zwischen dem Elternteil und dem Stiefelternteil vorliegend ist (vgl. auch Art. 7 II S. 2 des Europäischen Übereinkommens v. 27.11.2008 über die Adoption von Kindern (revidiert), BGBl 2015 II 2, 6).
  4. Der Gesetzgeber kann im Adoptionsrechtverfahren hierbei die Ehelichkeit der Elternbeziehung als positiven Stabilitätsindikator zugrunde legen bzw. anerkennen. Der Ausschluss der Adoption von Stiefkindern in allen nichtehelichen Familien ist hingegen nicht zu rechtfertigen. Dabei lässt sich auch der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption im rechtlichen Sinne auf andere Weise hinreichend wirksam sichern.
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