In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Namensführung nach Volljährigenadoption - Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.5.2020 – XII ZB 427/19

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.5.2020 – XII ZB 427/19

1. Ein Annahmebeschluss unterliegt nach gerichtlicher Beurteilung dann der Anfechtung, soweit damit zugleich ein Antrag zur Namensführung nach § 1757 III BGB abgelehnt wird.

2. Hierbei wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt werden, ob es mit dem von Art. 2 I i.V. mit Art. 1 I GG gewährleisteten Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht zu vereinbaren ist, dass gemäß §§ 1767 II S. 1, 1757 BGB bei der sog. schwachen Volljährigenadoption für einen Adoptierten, der bis zur Annahme als Kind seinen leiblichen Geburtsnamen als Familiennamen, nicht aber als Ehenamen geführt hat, auch bei Vorliegen besonderer Umstände nicht die Möglichkeit besteht, diesen Geburtsnamen als alleinigen Familiennamen fortzuführen.

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