Familienrecht

Nutzen und Zweck v. Diagnostik und
Differentialdiagnostik
bei familienrechtlichen Entscheidungen

Unter einem psychologisch-diagnostischen Verfahren, häufig auch Testverfahren genannt, werde Verfahren verstanden, wonach unter standardisierten Bedingungen eine Informationsstichprobe über eine oder mehrere Menschen erhoben wird. Dies erfolgt, indem systematisch erstellte Fragen/ Aufgaben bezogen auf die interessierten Verhaltensweisen bzw. psychischen Vorgängen erhoben werden. Hierdurch wird es möglich, die Merkmalsausprägung zu beurteilen (siehe u.a. auch Kubinger, 2009). 

Psychologische Testverfahren sind infolgedessen als eine Messmethode zu verstehen, mit der ein psychologisches Merkmal erfasst werden können. Im Kontext eines Testverfahen ist das Vorgehen zur Erhebung von interessierenden Merkmalen standardisiert. 

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Fachgutachten im Familienrecht

Bei der Beurteilung der Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit bzw. Umgangsfähigkeit in familiengerichtlichen Verfahren sind im Hinblick auf die Familienmitglieder bzw. Verfahrensbeteiligten auch die kulturellen Bezüge wesentlich mitzubeachten. Bei der Beurteilung der Erziehungsfähigkeit unter Berücksichtigung der muslimischen Religion und hiermit assoziierten kulturellen Bezüge zeigen sich u.a. unterschiedliche Maßstäbe im Hinblick auf die Erziehungsfähigkeit, die im Kontext familiengerichtlicher Fragestellungen und ihrer Beurteilung Berücksichtigung finden sollten. 

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Fachgutachten im Familienrecht

Anforderungen an Gutachten in
familiengerichtliche Entscheidungen

Die psychologische Diagnostik ist eine Teildisziplin der Psychologie. Ein psychologisch-diagnostisches Gutachten dokumentiert das Ergebnis eines diagnostischen Prozesses und den Weg hin zu einem diagnostischen Urteil. Es dient der Beantwortung einer konkreten Fragestellung, für die psychologisches Fachwissen erforderlich ist und entsteht unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Methoden und Theorien nach feststehenden Regeln der Gewinnung und Interpretation von Daten.

Die Fragestellungen und Anwendungszusammenhänge, in denen psychologischer Sachverstand zur Unterstützung von Entscheidungen eingeholt wird, sind sehr vielfältig. Gutachten können von verschiedenen Institutionen (Gerichte, Behörden, Versicherungsträgern, Unternehmen) in Auftrag gegeben werden und erfordern entsprechende theoretische und methodische Kenntnisse der psychologischen Sachverständigen. Typische gerichtliche Fragestellungen betreffen unter anderem das Strafrecht (z. B. Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, Schuldfähigkeit), das Familienrecht (z. B. Regelung des elterlichen Sorge- oder Umgangsrechts, Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung) und den Justiz- und Maßregelvollzug (z. B. Prognosegutachten, Unterbringung in der Sicherungsverwahrung). Die Empfehlungen der psychologischen Sachverständigen unterstützen die Entscheidungsfindung der auftraggebenden Instanz und können mit weitreichenden Konsequenzen für das Leben der beteiligten Personen verbunden sein. Entsprechend hoch sind die Maßstäbe, die an diagnostische und methodische Qualitätsstandards psychologisch-diagnostischer Gutachten zu stellen sind.

 

Fachgutachten im Familienrecht

Welchen Einfluss haben psychische Störungen auf die Beurteilung der Beziehungs- bzw. Erziehungsfähigkeit? Wie werden diese hinsichtlich einer gutachterlicherseits zu beurteilenden Umgangsfähigkeit eines Elternteils gegenüber einem Kind ersichtlich? Welche Interventionsmöglichkeiten liegen vor bzw. sind fachlich zu erörtern?

 

Gutachten im Familienrecht

Fachgutachten im Familienrecht

Anforderungen an Gutachten in
familiengerichtliche Entscheidungen

Die psychologische Diagnostik ist eine Teildisziplin der Psychologie. Ein psychologisch-diagnostisches Gutachten dokumentiert das Ergebnis eines diagnostischen Prozesses und den Weg hin zu einem diagnostischen Urteil. Es dient der Beantwortung einer konkreten Fragestellung, für die psychologisches Fachwissen erforderlich ist und entsteht unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Methoden und Theorien nach feststehenden Regeln der Gewinnung und Interpretation von Daten.

Die Fragestellungen und Anwendungszusammenhänge, in denen psychologischer Sachverstand zur Unterstützung von Entscheidungen eingeholt wird, sind sehr vielfältig. Gutachten können von verschiedenen Institutionen (Gerichte, Behörden, Versicherungsträgern, Unternehmen) in Auftrag gegeben werden und erfordern entsprechende theoretische und methodische Kenntnisse der psychologischen Sachverständigen. Typische gerichtliche Fragestellungen betreffen unter anderem das Strafrecht (z. B. Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, Schuldfähigkeit), das Familienrecht (z. B. Regelung des elterlichen Sorge- oder Umgangsrechts, Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung) und den Justiz- und Maßregelvollzug (z. B. Prognosegutachten, Unterbringung in der Sicherungsverwahrung). Die Empfehlungen der psychologischen Sachverständigen unterstützen die Entscheidungsfindung der auftraggebenden Instanz und können mit weitreichenden Konsequenzen für das Leben der beteiligten Personen verbunden sein. Entsprechend hoch sind die Maßstäbe, die an diagnostische und methodische Qualitätsstandards psychologisch-diagnostischer Gutachten zu stellen sind.

 

Familienrecht

Nutzen und Zweck v. Diagnostik und
Differentialdiagnostik
bei familienrechtlichen Entscheidungen

Unter einem psychologisch-diagnostischen Verfahren, häufig auch Testverfahren genannt, werde Verfahren verstanden, wonach unter standardisierten Bedingungen eine Informationsstichprobe über eine oder mehrere Menschen erhoben wird. Dies erfolgt, indem systematisch erstellte Fragen/ Aufgaben bezogen auf die interessierten Verhaltensweisen bzw. psychischen Vorgängen erhoben werden. Hierdurch wird es möglich, die Merkmalsausprägung zu beurteilen (siehe u.a. auch Kubinger, 2009). 

Psychologische Testverfahren sind infolgedessen als eine Messmethode zu verstehen, mit der ein psychologisches Merkmal erfasst werden können. Im Kontext eines Testverfahen ist das Vorgehen zur Erhebung von interessierenden Merkmalen standardisiert. 

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Im Rahmen unserer Tätigkeit als psychologische Sachverständige werden psychologische Fachgutachten in Familiensachen unter besonderer Berücksichtigung des in Krafttretens des Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, hierbei gemäß Artikel 1 des Gesetzes vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586), in Kraft getreten am 29.05.2009 bzw. 01.09.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2780) m.W.v. 29.07.2017 bzw. Stand v.  01.01.2018 aufgrund Gesetzes vom 05.07.2017 (BGBl. I S. 2208) zu folgenden Fragestellungen erstellt: 

  • zur Regelung der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangsrechts bei Trennung und Scheidung nach § 1671 BGB
  • zur Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts bei einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB (z. B. Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch, seelische Erkrankung der Eltern, Alkohol- und Drogensucht der Eltern etc.),
  •  die Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie aus der Pflegefamilie nach § 1632 Abs. 4 BGB betreffend, 
  • der Regelung des Umgangs nach §§ 1684, 1685 in Kindeswohlgefährdungsfällen nach § 1666 BGB betreffend
  • sowie bzgl. Sonderfragen und Sondertatbestände wie z.B. bei Wegnahme des Kindes vom Stiefelternteil, Inobhutnahme des Kindes etc.
Fachgutachten im Familienrecht

Welchen Einfluss haben psychische Störungen auf die Beurteilung der Beziehungs- bzw. Erziehungsfähigkeit? Wie werden diese hinsichtlich einer gutachterlicherseits zu beurteilenden Umgangsfähigkeit eines Elternteils gegenüber einem Kind ersichtlich? Welche Interventionsmöglichkeiten liegen vor bzw. sind fachlich zu erörtern?

 

Fachgutachten im Familienrecht

Bei der Beurteilung der Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit bzw. Umgangsfähigkeit in familiengerichtlichen Verfahren sind im Hinblick auf die Familienmitglieder bzw. Verfahrensbeteiligten auch die kulturellen Bezüge wesentlich mitzubeachten. Bei der Beurteilung der Erziehungsfähigkeit unter Berücksichtigung der muslimischen Religion und hiermit assoziierten kulturellen Bezüge zeigen sich u.a. unterschiedliche Maßstäbe im Hinblick auf die Erziehungsfähigkeit, die im Kontext familiengerichtlicher Fragestellungen und ihrer Beurteilung Berücksichtigung finden sollten. 

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