Erbrecht

Das Erbrecht bezeichnet die Summe aller Rechtsnormen, welche die privatrechtlichen sowie zudem die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen bzw. des Erblassers umfassen. Mit dem Tod eines Menschen endet auch die Rechtsfähigkeit des Erblassers. Das Erbrecht regelt hierbei v.a. die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen.