Erbschein

Der Erbschein ist ein Zeugnis über das Erbrecht. Ausgestellt wird der Erbschein durch das zuständige Amtsgericht, Abteilung Nachlassgericht sowie auf Antrag. Der Erbschein hat dabei v.a. die Funktion, einen Erben im Rechtsverkehr gegenüber Dritten (wie z.B. Banken, Versicherungen, Grundbuchamt, etc.) als Erbe zu legitimieren.