Geschäftsfähigkeit

Der juristische Bezugspunkt der Geschäftsfähigkeit ist im BGB in den §§ 104 ff geregelt. 

Demnach ist unter Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit einer Person zu verstehen, wonach diese Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen kann. Die Rechtsgrundlage hierzu sagt aus, dass zwischen voller, beschränkter, partieller Geschäftsfähigkeit sowie unter Geschäftsunfähigkeit zu unterscheiden ist.