Kostenübernahme

Wer ist für die Kostenübernahme einer ambulanten neuropsychologischen Therapie zuständig?

Wenn Sie einen Schlaganfall, ein Schädelhirntrauma oder eine andere Erkrankung des Gehirns erlitten haben, ist für die ambulante Behandlung grundsätzlich Ihre Krankenkasse zuständig. Nur wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder einen Verkehrsunfall handelt, kommen andere Kostenträger (die gesetzliche oder private Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners) in Frage.

Üblicherweise erfolgt die Zuweisung über Ihren behandelnden Arzt in der Klinik oder Praxis. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Kostenzusage durch die gesetzliche oder private Krankenkasse oder einen anderen Kostenträger (z. B. Berufsgenossenschaft). Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich.