In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

BvR Beschluss v. 26.03.2019 - 1 BvR 673/17

Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 26.03.2019 - Aktenzeichen: 1 BvR 673/17  

Es ist ein legitimes gesetzliches Ziel, eine Stiefkindadoption nur dann zuzulassen, wenn die Beziehung zwischen Elternteil und Stiefelternteil Bestand verspricht (vgl. auch Art. 7 Abs. 2 Satz 2 des Europäischen Übereinkommens vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert), BGBl II 2015 S. 2 <6>).

§ 1754 Abs. 1 und Abs. 2 BGB und § 1755 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil sie im Fall der Annahme eines Kindes durch den Ehegatten eines Elternteils das Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnisses zu diesem Elternteil ausschließen und dem Kind die Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten einräumen, wohingegen ein Kind von seinem mit einem Elternteil in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Stiefelternteil unter keinen Umständen adoptiert werden kann, ohne dass die verwandtschaftliche Beziehung zum Elternteil erlischt. Weil die angegriffenen Entscheidungen auf dieser verfassungswidrigen Regelung beruhen, sind auch diese verfassungswidrig.

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