In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Adoptionshilfegesetz ist am 01.04.21, in Kraft getreten

Adoptionshilfegesetz v. 01.04.2021

Am 01.04.2021, ist das neue Adoptionshilfegesetz in Kraft getreten. Dieses umfasst die Reformierung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) und umfasst Änderungen bezogen auf das Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG).

 

Das neue Adoptionshilfegesetz ist heute, am 01.04.2021, in Kraft getreten. Es stellt Änderungen bzw. Ergänzungen zu dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) und dem Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) dar. Hierbei sind v.a. auch internationale Adoptionen einbezogen worden. Hierbei wurden insbesondere auch Aspekte bezüglich der Anerkennung von im Ausland erfolgten Adoptionsentscheidungen rechtlich einbezogen worden. Die hierbei durch das vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen umfassen hierbei eine erweiterte Hilfs- und Beratungsstellung gegenüber Adoptiv- als auch Herkunftsfamilie bezüglich der Adoption von Kindern. Adoptionsvermittlungsstellen sollen Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Außerdem soll mit Herkunftseltern und Adoptionsbewerbern erörtert werden, ob und wie der Informationsaustausch oder Kontakt mit den Herkunftseltern im Sinne des Kindeswohls gestaltet werden kann. Herkunftseltern erhalten zudem einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind, sofern diese von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus verbietet der Gesetzesbeschluss Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle. So soll sichergestellt werden, dass die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Adoption vorbereitet und die Interessen des Kindes ausreichend berücksichtigt werden. Außerdem sind künftig bei allen Auslandsadoptionen international vereinbarte Schutzstandards einzuhalten. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird zudem ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.  

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