In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

BGH Beschluss des XII. Zivilsenats v. 29.04.2020 - XII ZB 242/19

BGB §§ 104 Nr. 2, 1896 Abs. 2, 1897 Abs. 4; FamFG § 26

 

Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht:

Die Vorschrift des § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB räumt dem Richter bei der Auswahl des Betreuers kein Ermessen ein. Der Wille des Betroffenen kann dementsprechend nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person zu einem Betreuer nicht angemessen erscheinen. Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände wesentliche Gründe aufzeigen, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person als Betreuer zu werten sind. Hierbei ist wesentlich, dass eine konkrete Gefahr bestehend sein muss, soweit, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl ausführen kann oder will (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 521/17). Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Eignung als nicht geeignet bewertet wird, sind v.a. seitens des Richters die Gesamtumstände wesentlich zu bewerten, sprich es muss eine Gesamtbewertung all derjenigen Umstände vorgenommen werden, die für und gegen eine Eignung sprechen könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 141/16).
 

Zurück