In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 6.2.2019 – XII ZB 408/18: Kindeswohlgefährdung: Verhältnismäßigkeit gerichtlicher Maßnahmen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 6.2.2019 – XII ZB 408/18

Eine Kindeswohlgefährdung gemäß des § 1666 I BGB liegt dann vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung hierzu eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des hiervon betroffenen Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 213, 107

Bei der Validierung der Verhältnismäßigkeit einer gerichtlichen Maßnahme nach § 1666 BGB ist v.a. auch das Verhältnis zwischen der Schwere des Eingriffs in die elterliche Sorge und dem Grad der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für das Kind präzise zu beachten. Die – auch teilweise – Entziehung der elterlichen Sorge ist daher nur bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, nämlich ziemlicher Sicherheit, als verhältnismäßig zu bewerten (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 213, 107).

 

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