In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 9.6.2021 - XII ZB 97/21

Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens kann grundsätzlich nur der Verfahrensgegenstand sein, über den im ersten Rechtszug eine Entscheidung getroffen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse v. 5.1.2011 - XII ZB 240/10

Bei der zivilrechtlichen Unterbringung gemäß § 1906 BGB und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach den Landesgesetzen, v.a. gem.  §§ 10 ff. PsychKG NRW - handelt es sich um unterschiedliche rechtliche Verfahrensgegenstände. D.h. Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens kann grundsätzlich nur der Verfahrensgegenstand sein, über den im ersten Rechtszug entschieden worden ist. Diese rechtliche Verfahrensweise ergibt sich aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Rechtssache betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (Senatsbeschlüsse vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 - ; vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10 , 1143 Rn. 12 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - ). 

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