In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Entscheidung des BGH vom 23. November, AktZ.: XII ZB 149/16

Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Fragestellungen auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht Kindeseltern eines minderjährigen Kindes und Dritten gegenüber Anweisungen zum Schutz des Kindes erteilen kann. Die diesbzgl. Entscheidung zeigt auf, dass das Gericht die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, zu denen die sorgeberechtigten Personen nicht gewillt oder nicht in der Lage sind. (Az.: XII ZB 149/16 )

Gemäß § 1666 Abs. 1 BGB ist das Familiengericht in seinen Entscheidungen über die Abwendung einer Kindeswohlgefährdung zuständig und es ist hierbei erforderlich, dass entsprechende Abwägungen erfolgen, die v.a. zur Abwendung einer drogenden Kindeswohlgefährdung nützlich erscheinen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt dabei laut BGH dann vor, “wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts seien dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerwiegender der drohende Schaden sei. Die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit müsse allerdings in jedem Fall auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen.“

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