In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Ergänzung von GG Art. 6 II: Einbindung von Kinderrechten im Grundgesetz

Gesetzliche Ergänzungen z. Art. 6 II GG : „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Zu den wesentlichen Punkten bezüglich der Ergänzung des Art. 6 II GG werden die nachfolgenden Aspekte zugrunde gelegt:

  1. Grundrechtssubjektivität von Kindern einschließlich eines hiermit verbundenen, Entwicklungsgrundrechts,
  2. Verankerung des Kindeswohlprinzips in Art. 6 GG,
  3. Einbindung des Gehörsrechts des Kindes,
  4. Einbeziehung der Rechtsstellung der Eltern.
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