§§ 2270 I, 2271 II, 2289 BGB: Bindungswirkung eines Ehegattentestaments mit Schlusserbenbestimmung und Änderungsvorbehalten
In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert.
§§ 2270 I, 2271 II, 2289 BGB: Bindungswirkung eines Ehegattentestaments mit Schlusserbenbestimmung und Änderungsvorbehalten