In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

OLG Celle 2007: Entscheidung über Testierfähigkeit eines Erblassers

Die erforderliche Einsichtsfähigkeit, sprich, die Fähigkeit eines Erblassers, eine von ihm abgegebene Willenserklärung einzusehen, wird nicht schon dann als gegeben bewertet, wenn der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Testamentserstellung sowie dem Inhalt seiner diesbzgl. Erklärungen hat (BGH, 1958, 127).

Vielmehr wird erforderlich, dass der Erblasser tatsächlich in der Lage war, sich über die Tragweite seiner testamentarischen Erklärungen, insbesondere über die Auswirkungen auf die persönlichen und auch wirtschaftlichen Verhältnisse sowie auch über die Gründe hierzu ein klares Urteil bilden kann (BGH, 1958). Hierfür ist aus fachlicher Sicht erforderlich, dass der Erblasser sich noch an die Sachverhalte und hiermit in Zusammenhang stehenden Ereignisse erinnern, die diesbzgl. Informationen aufnehmen, diesbzgl. Zusammenhänge erfassen sowie hierauf basierende Abwägungen vornehmen kann OLG Celle, 2007).

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