In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Prozessfähigkeit

Prozessfähigkeit

Nach § 52 ZPO ist eine Person insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann, d. h. also geschäftsfähig ist.

Prozessfähigkeit

Eine Einschränkung bzw. Aufhebung der Prozessfähigkeit ist nachzuwesein. Hierbei sind z.B. krankheitsbedingte Aspekte zu erläutern und im HInblick auf die Prozessfähigkeit fachlich zu erörtern (vgl. BGH, 24.09.1955 – IV ZR 162/54; BGH, Urteil v. 10.10.1985 – IX ZR 73/85). Die Prozessfähigkeit kann dabei u.a. krankheitsbedingt negativ beeinflusst bzw. aufgehoben sein, v.a. z.B. bei Vorliegens einer geistigen Störung (vgl. BGH, 24.09.1955 – IV ZR 162/54). 

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