In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Rechtssprechung gem. BGB § 1906 Abs. 1

Eine zivilrechtliche Unterbringung eines hiervon Betroffenen setzt regelmäßig rechtlich voraus, dass die betroffene Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen bzw. seelischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann. Entsprechend ist das Vorliegen einer krankheitsbedingten Beeinflussung auf die Willensfähigkeit wesentlich (siehe Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 – XII ZB 95/16 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20).

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