In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Rechtssprechung z. Erbrecht: Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.2.2021 – IV ZB 33/20

EuErbVO Art. 22 Abs. 2, Art. 83 Abs. 2:

Die Rechtsfrage, ob ein Erblasser eine konkludente Rechtswahl im Sinne von Art. 22 Abs. 2 EuErbVO erklärt hat, ist unionsautonom zu verstehen. D.h., nach Art. 25 Abs. 3 EuErbVO können die Parteien eines Erbvertrages im unionsrechtlichen Sinne auch für die rechtlichen Aspekte der Bindungswirkung ihres Erbvertrages einschließlich der Voraussetzungen für seine Auflösung das Recht wählen, das die Person oder eine der Personen, deren Nachlass betroffen ist, gemäß Art. 22 EuErbVO unter den darin genannten Bedingungen wählen.

 

 

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.2.2021 – IV ZB 33/20: 
Auch wenn die Testamentsschrift keine explizite Auswahl des deutschen Rechts enthalte, wird unter Bezugnahme auf Art. 83 Abs. 2 Eu- ErbVO die Rechtswirkung einer im Sinne der konkludenten Wahl des deutschen Rechts wirksam. Das Vorliegen einer konkludenten Rechtswahl nach der EuErbVO ist demzufolhge nicht unionsautonom und nicht unter Rückgriff auf das hypothetische Rechtswahlstatut zu entscheiden. Vielmehr ist hinsichtlich der hier vorliegenden Entscheidung wesentlich, dass die  Erblasserin und ihr verstorbener Ehemann für die Rechtswirkung der Bindungswirkung übereinstimmend konkludent deutsches Recht gewählt; dieses ergibt sich insbesondere  aus der verwendeten Terminologie im schriftlichen Testament und erhalte dadurch Rechtswirkung.

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