In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Rechtssprechung z. Erbrecht: Gründung einer Stiftung von Todes Wegen

Rechtssprechung z. Erbrecht: OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2020, Az. 3 W 19/20 u. OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2020, Az. 3 W 19/20

 

Ein Nachlasspfleger – dessen Wirkungskreis die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses umfasst – ist nicht beschwerdebefugt gegen Beschlüsse, die im Erbscheinsverfahren desjenigen Erblassers ergehen, für dessen unbekannte Erben er bestellt ist (gem. Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 17. August 1990 – BReg. 1a Z 36/89).Eine Erbenstiftung erlangt erst durch die Anerkennung der zuständigen Stiftungsbehörde Rechtsfähigkeit. Vor der Bekanntgabe der Anerkennung kann der später einzusetzende Stiftungsvorstand keine Rechtshandlungen vornehmen, die Wirkung für oder gegen die Stiftung entfalten. (An-schluss an BFH, Urteil vom 11. Dezember 2015 – X R 36/11). Entsprechend entfaltet auch Rechtsgültigkeit für eine Stiftung von Todes wegen, so dass die Ernennung eines Testamentsvollstreckers den allgemein üblichen Weg zur Gründung einer Stiftung von Todes wegen beinhaltet.

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