Weiterbildung z. Fachbereich Rechtspsychologie

Studieninhalte der Weiterbildung in Rechtspsychologie bzw. für die psychologische Sachverständigentätigkeit für unterschiedliche Rechtsgebiete: 

Die Weiterbildung mit Schwerpunkt Rechtspsychologie für verschiedene Rechtsgebiete in unserem Hause umfasst ein fundiertes sowie praxisnahes Studium mit theoretischem und intensivem Praxisbezug in dem Gesamtgebiet der psychologischen Begutachtung bzw. psychologischen Sachverständigentätigkeit. Es wird ein breites Spektrum an Untersuchungs- und Forschungsmethoden erlernt, es erfolgt die fundierte Ausbildung im Bereich der für den rechtspsychologischen Begutachtungskontext erforderlichen Kenntnisse der psychologischen Diagnostik und Differentialdiagnostik. Es werden zudem an spezifischen Fallbeispielen zu verschiedenen Rechtsgebieten die Erstellung von Gutachten eingeübt; hierbei wird dezidiert aufgezeigt, wie der Methodenteil bzw. die Untersuchungsplanung, die Darlegung und Erörterung der Untersuchungsergebnisse sowie die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen fundiert erfolgen können. Es wird zudem auch der Aspekt mündlicher Gutachten sowie der Präzisierung der gutachterlichen Untersuchungsergebnisse im Kontext von Gerichtsverhandlungen veranschaulicht und für verschiedene Rechtsgebiete präzise eingebt. Am Ende der Weiterbildung verfügen die Absolventen über umfassende und detaillierte Kenntnisse der praktischen Tätigkeit in einem oder mehreren, der von ihnen jeweils ausgewählten Anwendungsbereiche der Rechtspsychologie, z.B. der psychologischen Sachverständigentätigkeit im Familienrecht, im Erbrecht oder z.B. im Kontext von verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Sie verfügen insbesondere über die theoretischen Grundlagen und Arbeitsweisen der psychologischen Sachverständigentätigkeit. Ihnen sind dann die allgemeinen und spezifischen Prinzipien bei der Erstellung psychologischer Gutachten hinreichend bekannt. Sie verfügen dabei v.a. über grundlegende Kenntnisse bezüglich der richtlinienorientierten Begutachtung, u.a. bezüglich der Vorgehensweisen, der Methoden und der aktuellen Grundlagen der psychologischen Forschung und sich hieraus ergebender neuer Erkenntnisse für die Sachverständigentätigkeit. 

Die Weiterbildung wird für Absolventen eines Psychologiestudiums vergütet. Die Vergütung ist tariflich geregelt. Ähnliches gilt für die Praktika in unserem Hause. Etwaige praktische Tätigkeiten, sprich auch Praktika im Kontext des Studiums, werden vergütet. 

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Die Vergabe der Weiterbildungsplätze wird rechtzeitig auf der Website verkündet.

Der nächste Vergabezeitpunkt wird z. Wintersemester 23/24 erfolgen. Die Vergabe der Weiterbildungsplätze wird z. Sommersemester 2023 mitgeteilt. Ab dem Verkündungszeitraum auf unserer Website sind dann Bewerbungen hierfür möglich. Der Bewerbungszeitraum wird ebenfalls rechtzeitig auf unserer Website mitgeteilt.