Fachgutachten

72. Deutscher Juristentag und Ergebnisse über Reformen im Familienrecht

Im Ergebnis des diesjährigen Familiengerichtstag in Leipzig wurden v.a. die geteilte Betreuung, sog. Wechselmodell, diskutiert sowie hierbei erörtert, dass dieses als gleichwertiges Betreuungsmodel für getrenntlebende Kindeseltern gesetzlich verankert werden soll.

 

 

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Erstattungsfähigkeit privater Gutachten

Die Erstattung eines Privatgutachtens kann zu Auslagen zählen, soweit sie zur sachgemäßen Durchführung bzw. sachgerechten Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung erforderlich sind.

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Das Institut

Das Institut für psychologische Fachgutachten bietet psychologische Begutachtung in höchster fachlicher Kompetenz ausschließlich im gerichtlichen Auftrag sowie dabei für verschiedene juristische Fachgebiete wie Familienrecht- v.a. in OLG-Verfahren, Erbrecht (u.a. bei Fragen zur Geschäfts- und Testierfähigkeit) sowie für angrenzende Fachgebiete (Fachgutachten bei Validierungen zur beruflichen Leistungsfähigkeit und Dienstfähigkeit, z.B. zudem gutachterliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit, Fachgutachten bei Fragen u.a. zur Validierung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen psychischer Erkrankungen), Begutachtung bei Traumafolgestörungen (z.B. Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen, Begutachtungen bei Traumafolgen nach Arbeitsunfällen u.a., Traumafolgestörungen nach Verkehrsunfällen), Psychologische Fachdiagnostik bei spezifischen Störungsbildern für verschiedene Zwecke (z.B. Traumafolgestörungen, Persönlichkeitsstörungen, Schmerzstörungen, Depressionen, Neuropsychologische Störungen), Begutachtung in Zusammenhang mit Nachnamens- ,Geburts- und Vornamenänderungen, Prüfung der Adoptionseignung (z.B. bei Auslandsadoptionen), Psychologische Fachgutachten bei Fragestellungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen (Begutachtung der beruflichen Leistungsfähigkeit bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen) und u.a. Fachgutachten bei Bewertungen zur Prüfungsfähigkeit (z.B. nach endgültig nicht bestandener Prüfung oder Staatsexamina und hiermit verbundener Widerspruchsverfahren zur Erlangung einer erneuten Prüfungschance oder anderer Prüfungsbewertungen). Die psychologische Begutachtung bzw. Erstellung psychologischer Fachgutachten ist auch sprachgebunden, u.a. in arabischer, französischer und englischer Sprache, möglich. 

Familienrecht

Psychologische Fachgutachten bei Fragen zur Erziehungsfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung muslimischer Migrationsfamilien

In den letzten Jahren ist es im Kontext familienrechtspsychologischer Begutachtungen wiederholt zu Fragen der Erziehungsfähigkeit auch bei Familien mit unterschiedlicher kultureller Herkunft gekommen. Hierbei zeigten sich mehrfach Unterschiede der u.a. türkischen Erziehungsfähigkeit im Vergleich zu den westlichen Standards, weshalb eine solche Begutachtung auch nur unter besonderer Berücksichtigung der kulturellen Gegebenheiten valide erfolgen kann. Mehr noch als bei anderen Aspekten der Erziehungsfähigkeit ist zudem bei der Beurteilung eventueller Einschränkungen im Hinblick auf die Fähigkeit zur Vermittlung von Regeln und Werten von einer einzelfallbezogenen und nur schwer standardisierbaren Gesamteinschätzung auszugehen.

 

 

BVerfG - Kammerentscheidung

Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Zahlen

Das BVerfG hat in den letzten Jahren sieben Verfassungsbeschwerden von Eltern stattgegeben, die sich gegen den Entzug ihres Sorgerechts und die Fremdunterbringung ihrer Kinder wandten. 

In den letzten vier Jahren sind jährlich an die 500 Verfas- sungsbeschwerden aus dem Familien- und Kinder- und Jugendhilferecht eingegangen. Unter diesen Verfahren nehmen Verfassungsbeschwerden, die Sorge und Umgang betreffen, einen hohen Anteil ein.

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Psychotraumatologie

Psychogene Amnesien im Kontext einer PTBS-Symptomatik

Psychogene („funktionelle“) Amnesien können sich als Folge einer traumatischen Verarbeitung eines bedrohlichen Einzelerlebnis, zudem auch im Verlauf sog. längerandauernder psychischer Belastungen, entwickeln. Die Gedächtnisstörung bei Patienten mit psychogener Amnesie im Kontext einer PTBS Symptomatik wird als Störung selektiver und umschriebener Bereiche des  episodisch-autobiographischen Gedächtnisses ersichtlich.

 

Familienrecht

Mindestanforderungen und Qualitätsstandards von Gutachten bei familiengerichtliche Fragestellungen sind in der Rechtspraxis wesentlich

Gutachten, die als Grundlage für familiengerichtliche Entscheidungen genommen werden, müssen höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Bei der Beurteilung von Mindestkriterien im Kontext familienrechtlicher Gutachten geht es um eine präzise Beurteilung der untersuchten gerichtlichen Fragestellungen. Hierbei sind auch die Auseinandersetzung verschiedener Arbeitsgruppen und Fachdisziplinen zugrunde zu legen, aus denen sich Fachdiskussionen und Vorschläge sowie Standards zur Erstellung von Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren ergeben (siehe u.a. Fichtner, 2015a; 2015b; Herrler, 2015; Kindler, 2015; Klemmert, 2015; Rohmann, 2015; Salewski & Stürmer, 2015). Welche konkreten qualitativen Anforderungen und Erwartungen an die sachverständige Tätigkeit in familienrechtlichen Verfahren sich aus den Erörterungen über die notwendige Einhaltung von Mindestkriterien in Gutachten für das Familiengericht ergeben, werden u.a. in Fachverbänden und der Justiz gemeinsam formulierten neuen Mindestanforderungen an die Qualität für Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen ersichtlich (siehe Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten, 2015). 

Hierbei ist zu beachten, dass eine Beurteilung eines Erstgutachtens nach Mindestkriterien immer eine Einzelfallüberprüfung darstellt. Die Beurteilung erstgutachterlicher Untersuchungsergebnisse stellt im Hinblick auf die gerichtliche Sachverhaltsklärung und –Bewertung besonders hohe fachliche Anforderungen. Hierbei sind die sich aus den empirischen Wissenschaften und hiermit verbundenen Forschungsbefunden ergebenden Erkenntnisse und Richtlinien auf den jeweiligen Einzelfall anzuwenden. In diesem Zusammenhang ist auf die Notwendigkeit einer hohen Standardisierung gutachterlicher Vorgehensweisen und Untersuchungen zu verweisen, da hierdurch aufgrund von gegebenen Normierungen und psychometrischen Kennwerten beim Einsatz entsprechender Test- und Diagnostikverfahren valide Interpretationen möglich werden. 

 

 

 

 

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Familienrecht

Was ist eine familienrechtspsychologische Begutachtungen?

Wesentlich bei der fachpsychologischen Begutachtung in familiengerichtlichen Fragestellungen bleibt eine fundierte und methodisch angemessene Begutachtung des zugrundeliegenden Sachverhalts

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Erbrecht

Fachgutachten bei der Beurteilung der Testierfähigkeit

Das Erbrecht regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. 

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Was beinhaltet eine gutachterliche Untersuchung?

Wesentlich im Kontext gutachterlicher Untersuchungen bei der fachpsychologischen Begutachtung in familiengerichtlichen Fragestellungen ist hierbei eine fundierte und methodisch angemessene Begutachtung des zugrundeliegenden Sachverhalts. 

Die gutachterlichen Untersuchungen beinhalten dabei eine sorgfältige und fundierte Auseinandersetzung mit der jeweiligen familiären Ausgangslage und Vor- und Verlaufsgeschichte. Hierbei werden nach Beurteilung der Ausgangslage sowie einer hierauf basierenden, fachlich-methodischen Auseinandersetzung die Untersuchungsgrundlagen gebildet. Die gutachterlichen Untersuchungen beinhalten hierbei stets die Einhaltung der hierfür vorgesehenen Mindestanforderungen sowie entsprechender Leitlinien. 

Qualität psychologischer Fachgutachten

Die Qualität der psychologischen Fachgutachten ergibt sich hierbei zudem aus einem stets aktuellen Bezug zu empirischen Forschungsuntersuchungen und Praxiskommentaren sowohl aus dem rechtspsychologischen als auch aus den jeweiligen juristischen Fachgebieten.

Aus unserer Sicht bleibt die Einhaltung gutachterlicher Standards bzw. eine hohe fachliche und methodische Qualität gutachterlicher Untersuchungen und hierauf basierender sachverständiger Entscheidungsfindungen für die Beantwortung der jeweiligen, u.a. gerichtlichen Fragestellungen, von sehr wesentlicher Bedeutung, da hierdurch Verfahrensgleichheit und Verfahrensgerechtigkeit sowie eine hiermit verbundene Gleichstellung der betroffenen Menschen vor den jeweiligen Fach- und Obergerichten gewährleisten werden kann. 

Methodenkritische und Inhaltsanalytische Validierung erstgutachterlicher Untersuchungsergebnisse

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer Arbeiten liegt in der methodenkritischen und inhaltsanalytischen Bewertung von Erstgutachten bzw. Erstellung von Obergutachten u.a. für verschiedene Oberlandesgerichte. Hierbei werden u.a. die erstgutachterlichen Ergebnisse nach fachlich-methodischen Bewertungskriterien hin validiert sowie wird dahingehend eine Gesamteinschätzung vorgenommen, die sich mit der Verwertbarkeit bzw. Brauchbarkeit der Gutachten bzw. der gutachterlichen Untersuchungsergebnisse auseinandergesetzt zeigt. Hierbei geht es darum, die Qualität der gutachterlichen Datenerhebung sowie der hierauf basierenden gutachterlichen Entscheidungsfindung dezidiert zu beurteilen.

Eine angemessene und fachlich versierte gutachterliche Untersuchung für u.a. verschiedene Rechtsgebiete beinhaltet u.a. vor allem eine Beachtung der grundlegenden Gütekriterien psychologischer Diagnostik, nämlich der Objektivität, Reliabilität und Validität der erhobenen Informationen, deren Auswertung sowie deren Interpretation. 

In diesem Zusammenhang wesentlich zu verstehen ist, dass Methoden bei gutachterlichen Untersuchungen für verschiedene Rechtsgebiete solche sein sollten, die sich zur Datenerhebung und systematischen Auswertung eignen. Dabei ist auch wesentlich zu verstehen, dass Datenerhebungs- und Auswertungsverfahren sich nach unterschiedlichen Kriterien klassifizieren lassen.

Obergutachten für verschiedene Rechtsgebiete 

Obergutachterliche Auseinandersetzungen bedeuten hierbei auch, nicht nur die Methode an sich zu beurteilen und in ihren Einschränkungen abzubilden, sondern auch eine fachlich-inhaltliche Bewertung soweit vorzunehmen, die auch aufzeigt, ob z.B. die dargelegten Untersuchungsergebnisse sowie Verweise auf bestimmte Studienergebnisse inhaltlich kohärent und fachlich angemessen sind bzw. eine hinreichende Auseinandersetzung mit hierzu vorliegenden, aktuellen psychologischen bzw. juristischen Forschungsergebnisse und Bezügen kenntlich werden lassen. 

Hierzu gehört auch eine fundierte fachliche Bewertung dahingehend, ob eine hinreichende methodische und fachlich-theoretische „Unterpufferung“ der gutachterlichen Untersuchungen und Untersuchungsergebnisse vorgenommen worden ist, die sich insbesondere in einer hinreichenden kritischen Auseinandersetzung mit den Ergebnissen sowie der Zugrundelegung der Ergebnisse für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen widerspiegelt. 

Diese dezidierten methodenkritischen und fachlich-theoretischen Bewertungsprozesse werden hierbei auch bei privat beauftragter Sachverständigentätigkeit, beispielsweise durch Anwälte oder Ihre Mandanten, Einzelpersonen oder betroffene Personen, stets zugrunde gelegt. 

Privatgutachten für verschiedene Rechtsgebiete

Betroffene oder deren anwaltliche Vertretungen wenden sich hierbei häufig mit der Frage an uns, ob eine erste Validierung der zugrundeliegenden Ergebnisse eines Erstgutachtens erfolgen kann. In diesem Zusammenhang stellen wir häufig fest, und dies zeigt sich auf unterschiedliche rechtliche Bezugssysteme zutreffend, dass nicht hinreichend valide Untersuchungsprozesse und hiermit verbundene, verschiedene Fehlerquellen bereits in der ersten Durchsicht des Erstgutachtens ersichtlich bzw. feststellbar werden.

Aus fachwissenschaftlicher Sicht sind Erkenntnisse zur Zuverlässigkeit, Gültigkeit und prognostischen Valenz von Aussagen und Beobachtungen an fachpsychologische Methoden der Diagnostik (Testpsychologie) gebunden, damit sind in erster Linie standardisierte und normierte Diagnostikverfahren gemeint. Hierbei ist zudem der Einsatz von angemessenen und störungsspezifischen standardisierten und normierten Testverfahren notwendig, wenn psychische Eigenschaften, Merkmale, Störungen oder Funktionen zuverlässig und gültig beschrieben werden sollen. 

Auch bei fachpsychologischen Beurteilungen im Hinblick auf sozialgerichtliche Fragestellungen geht es dabei darum, dezidierte gutachterliche Untersuchungen durchzuführen, die sich in Methodik und im Hinblick auf die fachliche Auseinandersetzungen mit dem jeweiligen Fall bzw. den gerichtlichen Fragestellungen abbilden. 

Die Begutachtung von psychischen und psychosomatischen Beschwerden und Erkrankungen macht fundierte und wissenschaftlich nachvollziehbare Untersuchungsvorgehensweisen notwendig. 

Hierbei werden die jeweils spezifisch im Begutachtungsprozess zugrunde gelegten Begutachtungskriterien hinsichtlich der hierbei vorgenommenen Einschätzung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit methodenkritisch und inhaltsanalytisch überprüft.

Es werden evtl. Fehlerquellen hierbei in Zusammenhang mit den hierauf basierenden gerichtlichen Entscheidungsfindungen bzw. Beantwortungen der gerichtlichen Fragestellungen gebracht sowie wird hierbei dezidiert dargelegt, weshalb auf der jeweiligen Befundlage valide Schlussfolgerungen zu den gerichtlichen Fragestellungen nicht bzw. nicht hinreichend erfolgen können. 

Auch wird bei der Bewertung von Erstgutachten aus dem sozialrechtlichen Bereich beurteilt, ob u.a. die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Funktions- und Leistungsfähigkeiten bzw. krankheitsbedingten Funktions- und Leistungsminderungen vor dem Hintergrund und auch unter Bezugnahme auf die bisherige Krankheitsentwicklung und die bisherige biografische Entwicklung bezogen validiert worden sind. 

Insgesamt ist auch hier der Ansatz einer qualifizierten gutachterlichen Untersuchung, unter Zugrundelegung wissenschaftlicher Maßstäbe sowie entsprechender Leitlinien hierbei wesentlich und zeigt an, dass eine grundsätzlich valide, nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgende psychologische und/oder auch psychiatrische Begutachtung die Verwendung von (standardisierten und validen) psychologischen Diagnostik- und Testverfahren notwendig macht. 

Auch bei unseren vielen Validierungen erstgutachterlicher Ergebnisse aus dem Sozialrecht bzw. bei Erstellung von Obergutachten in diesem Zusammenhang konnte festgestellt werden, dass vielfach die Erstgutachten, sowohl hinsichtlich der Auswahl der dargestellten Informationen, ihrer zeitlichen Abfolge als auch ihrer Einbeziehung in die abschließende Bewertung, sich durch ein überwiegend subjektiv geleitetes Vorgehen abbilden. 

Auch hierbei ist häufig festzustellen, dass vor dem Hintergrund der diesbzgl. Befunderläuterung sowie hierauf basierenden Schlussfolgerungen für die gerichtliche Fragestellungen Fehlerquellen entstehen, die die Brauchbarkeit und die Verwertbarkeit der diesbzgl. sozialgerichtlichen Gutachten einschränken.

Fachgutachten bei posttraumatischer Belastungsstörung

Bei psychologischen Fachgutachten im Hinblick auf eine Beurteilung von Traumafolgestörungen beinhaltet dies neben einer methodisch-qualifizierten Vorgehensweise bei der gutachterlichen Bewertung des Störungsbildes sowie der diesbzgl. Ursachen und Auswirkungen auch, dass aktuelle Forschungserkenntnisse hierbei nicht nur den Prozess der gutachterlichen Untersuchungen, sondern auch maßgeblich die Beurteilung hierbei beeinflussen. Bei der psychotraumatologischen Begutachtung geht es hierbei um die Bewertung der Folgewirkungen von Extremereignissen u.a. auf die psychische Ausgangslage. Hierbei wird stets auf aktuelle Forschungserkenntnisse Bezug genommen, da hierdurch nachvollziehbar werden kann, unter welchen Bedingungen und auf welche Art und Weise ein überwältigendes Ereignis sich auf das Gedächtnis und die Erinnerungsfähigkeit auswirken sowie zu Traumafolgestörungen führen kann. 

Mindestanforderungen - Fachgutachten Familienrecht

Aus fachpsychologischer  Sicht bleibt die Beurteilung bei gerichtlichen Fragestellungen sowie hiermit verbundene fachgutachterliche Untersuchungen für verschiedene Rechtsgebiete vielfach unter dem Gesichtspunkt der Einzelfallentscheidung sowie auch unter Zugrundelegung einer „gesunden“ methodischen wie fachlich-theoretischen Ausgangsstruktur zu beantworten. 

Entsprechend ist es unabdingbar wichtig, dass durch eine sorgfältige, in methodischer wie fachlicher Sicht, gutachterliche Untersuchungsprozesse durchgeführt sowie hierauf basierend – unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen und u.a. Leitlinien, -  Ergebnisse und Erkenntnisse abgeleitet werden (können). 

Entsprechend ist es von sehr wesentlicher Bedeutung im Kontext gutachterlicher Untersuchungen, die sachverständigen Arbeitsstrategien und methodischen Zugänge mit der notwendigen Fachexpertise, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, nachzugehen. Hierbei gilt, dass professionelles Handeln insbesondere im Human- und Sozialbereich vor allem methodisch geleitet sein muss. Damit kommt bereits im Planungs- und Vorbereitungsprozess gutachterlicher Untersuchungen besondere Bedeutung zu, um z.B. gegenüber fachlich beteiligten Drittpersonen die einzelnen Schritte eines Planungs- und Untersuchungsprozesses, hierbei unter Darlegung der konkreten gutachterlichen Vorgehensweisen und der resultierenden Ergebnisse diese Schritte auch transparent und fachlich versiert begründen zu können. 

Für eine professionelle und fachgerechte Sachverständigentätigkeit für verschiedene Rechtsgebiete gilt dieses Vorgehen gleichermaßen. 

Das zentrale Ziel hierbei bzw. auch im Hinblick auf weitere, kritische Auseinandersetzungen mit gutachterlichen Erhebungsmethoden sowie hierauf basierenden Entscheidungsfindungen für die gerichtlichen Fragestellungen sind hierbei die Verbesserung der diesbzgl. wissenschaftlichen Grundlagen für das jeweilige Rechtsystem und damit eine Qualifizierung der sachverständigen Entscheidungshilfen hierbei. 

Empirische Forschung - Rechtspsychologie - Neurowissenschaften 

Empirische Forschung ist dabei als Erfahrungswissenschaft darauf ausgerichtet, im Fokus einer sachverständigen Tätigkeit mit gerichtlichen Fragestellungen relevante Informationen zu generieren, zu strukturieren, systematisch auszuwerten, zueinander in Beziehung zu setzen und schließlich unter Anwendung von Theorien zu interpretieren, zu bewerten und in den aktuellen Forschungs- und Untersuchungskontext einzuordnen bzw. einzubetten.

In den letzten 2 Jahrzehnten bediente sich auch die Psychologie und Rechtspsychologie Untersuchungsmethoden und -Ergebnissen, die v. a. in den Grundlagenwissenschaften entwickelt wurden. Die genetische Epidemiologie bzw. die Studien hierzu, z.B. aus den Bereichen der systemischen Neurowissenschaften oder betreffend das funktionelle Neuroimaging oder , haben das Wissen über psychische Erkrankungen erweitert: U.a. konnten im Resultat hierzu schwere psychische Erkrankungen (wie z.B. Schizophrenie, bipolare Störung, Alzheimer- Krankheit) festgestellt werden, dass diese  zumeist primär genetisch determiniert werden. Ein großer Anteil der diesbzgl. genetischen Bedingungsfaktoren ist zudem auf genomischer Ebene durch DNA-Sequenzvarianten zwischenzeitlich kartiert worden; die hiermit verbundenen Auswirkungen auf neuronaler Ebene werden derzeit intensiv erforscht.