Erbrecht

Fachgutachten bei der Beurteilung der Testierfähigkeit

Das Erbrecht regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. 

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Erbrecht

Fachgutachten bei der Beurteilung der Testierfähigkeit

Das Erbrecht regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. 

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Erbrecht

Fachgutachten bei der Beurteilung der Testierfähigkeit

Das Erbrecht regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. 

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Familienrecht

Was ist eine familienrechtspsychologische Begutachtungen?

Wesentlich bei der fachpsychologischen Begutachtung in familiengerichtlichen Fragestellungen bleibt eine fundierte und methodisch angemessene Begutachtung des zugrundeliegenden Sachverhalts

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Familienrecht

Was ist eine familienrechtspsychologische Begutachtungen?

Wesentlich bei der fachpsychologischen Begutachtung in familiengerichtlichen Fragestellungen bleibt eine fundierte und methodisch angemessene Begutachtung des zugrundeliegenden Sachverhalts

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Familienrecht

Was ist eine familienrechtspsychologische Begutachtungen?

Wesentlich bei der fachpsychologischen Begutachtung in familiengerichtlichen Fragestellungen bleibt eine fundierte und methodisch angemessene Begutachtung des zugrundeliegenden Sachverhalts

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Obergutachten im Familienrecht

Familienrecht

Was ist eine familienrechtspsychologische Begutachtungen?

Wesentlich bei der fachpsychologischen Begutachtung in familiengerichtlichen Fragestellungen bleibt eine fundierte und methodisch angemessene Begutachtung des zugrundeliegenden Sachverhalts

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Erbrecht

Fachgutachten bei der Beurteilung der Testierfähigkeit

Das Erbrecht regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. 

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Die Qualität der gutachterlichen Untersuchungsvorgehensweise wird bei uns unter Zugrundelegung der nachfolgend benannten Kriterien bewertet, die hierbei in besonderem Ausmaß Schlussfolgerungen auf die Qualität der diagnostisch- methodischen Vorgehensweisen bei der familienrechtspsychologischen Begutachtung zulassen: 

Unser Institut und die Arbeit bei der Erstellung psychologischer Fachgutachten stehen für eine hohe Qualität sowie auch eine wissenschaftlich orientierte Herangehensweise. 

Betreffend die Begutachtung der psychischen Ausgangslage und ihrer Auswirkungen auf die Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit (sowie Umgangsfähigkeit) wie auch hinsichtlich der u.a. psychischen Entwicklungen der verfahrensbetroffenen Kinder beinhaltet eine gutachterliche Diagnostik in unserem Hause Kriterien, die den genannten Anforderungen gerecht wird. 

Dies erlaubt eine angemessene Verfahrensgleichheit und auch die Gerechtigkeit im gerichtlichen Verfahren zwischen den hiervon Betroffenen. 

Zudem ist eine dezidierte Untersuchungsgrundlage nach aktuellem Wissenschaft sowie unter fundierter fachlicher Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Einzelfall, dies wird unsererseits stets, -  sowohl bei der eigenen Erstellung psychologischer Fachgutachten wie auch bei der Bewertung von Erstgutachten, zugrunde gelegt.

Aus unserer Sicht kann durch eine dezidierte Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Fall, insbesondere in fachlicher Hinsicht sowie eine hiermit in Zusammenhang stehende Erörterung möglicher Interventionsmethoden auch sehr hilfreich bei der Installation von (passenden) Interventionsmaßnahmen, die es auch erlauben zu einer Verbesserung der Gesamtsituation, z.B. einer Verbesserung der Erziehungsfähigkeit bei Intensivierung der Erziehungskompetenz oder einer Therapie bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung sowie hierdurch bedingter Verbesserung der Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit. Die Empfehlung der Interventionen ist im familiengerichtlichen Prozess sehr wesentlich, und diese sollte auf der Grundlage dezidierter und methodisch angemessener Untersuchungsvorgehensweisen, auch mit einer Transparenz gegenüber den Beteiligten sowie mit einer entsprechenden Empfehlung passender Interventionsmaßnahmen einhergehen. 

Unser Blick geht hierbei in Richtung der Neurowissenschaften, die vielfach auch für die Psychologiewissenschaften und hierüber auch wieder für die Rechtswissenschaften aufzeigen, dass Erleben und Verhalten veränderbar ist.

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Fachgutachten bei der Beurteilung der Testierfähigkeit

Das Erbrecht regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. 

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