In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Beschluss des BUNDESVERFASSUNGSGERICHT v. 21.09.2020, - 1 BvR 528/19 -

Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Beschluss des Kammergerichts über den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge sowie

der Fremdunterbringung der Kinder. Der Beschluss des Kammergerichts wird im Ergebnis des Bundesverfassungsgerichts zurückgewiesen.

Der Beschluss des Kammergerichts vom 20. Dezember 2018 - 16 UF 153/18 über die Fremdunterbringung der verfahrensbetroffenen Kinder wird zurückgewiesen, weil dieser den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt. Die Entscheidung wird aufgehoben und die Sache an das Kammergericht zurückverwiesen. In diesem Zusammenhang sei v.a. der Anspruch der Beschwerdeführer auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt worden. V.a. wird bundesverfassungsgerichtlich erklärt, dass dem Beschwerdeführer nicht bekannt war, auf welcher Grundlage die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen stattgefunden habe. 

Zur Begründung wird bundesverfassungsgerichtlich u.a. erklärt, dass die Vorgerichte sich in den angegriffenen Entscheidungen mit den für das Kindeswohl negativen Folgewirkungen einer Fremdunterbringung hätten ausreichend befassen müssen. V.a. hätte eine Abwägung über die Folgewirkungen einer Fremdunterbringung versus des Verbleibens in der Herkunftsfamilie erfolgen müssen; im Ergebnis hätte erkennbar werden müssen, dass die Folgewirkungen der Fremdunterbringung für die Kinder nicht gravierender sein dürfen als die Folgen eines weiteren Verbleibens in der leiblichen Herkunftsfamilie. 

 

 

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