In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

BGH Beschluss des XII. Zivilsenats vom 08.01.2020 - XII ZB 478/17

Das Verfahren betrifft die familiengerichtliche Entscheidung bezüglich eines Antrags auf öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens der beiden verfahrensbetroffenen Kinder.

Dem Antrag eines Pflegekinds auf Änderung des bisherigen Familiennamens in den Familiennamen der Pflegeeltern kann nach Nr. 42 NamÄndVwV dann entsprochen werden, wenn die beantragte Namensänderung dem Kindeswohl förderlich ist und v.a. auch das Pflegeverhältnis auf Dauer besteht. Folglich bleibt in diesem Einzelfall die Frage gerichtlicherseits zu berücksichtigen, weshalb die Pflegeeltern einerseits hinsichtlich der hier verfahrensbetroffenen Kinder zwar eine Änderung des Nachnamens beantragen, eine solche jedoch nicht z.B. über den Weg einer Adoption, im Sinne einer adoptionsbedingten Namensänderung nach § 1757 Abs. 1 BGB, umzusetzen versuchen. Aus rechtlicher Sicht ist hierzu gem. der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu entnehmen, dass zulässige Gründe vorliegend sein müssen, wonach es im Hinblick auf die Erteilung des Nachnamens bezüglich der Pflegekinder einer Pflegefamilie nicht über die Adoption der Pflegekinder kommen soll bzw. dieser Weg nicht primär ausgewählt wird  (BVerwG FamRZ 1987, 807, 809).

 

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