In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.6.2021 - XII ZB 58/20 zur Umgangsregelung im Adoptionsrecht

Der Bundesgerichtshof hat sich in dem Beschluss v. 16.06.2021 - XII ZB 58/20 mit der Regelung des Umgangs im Kontext eines Adoptionsverfahrens auseinandergesetzt. Hierbei ist es zu dem Entschluss gekommen, dass die Regelung des Umgangs zwischen dem leiblichen Vater und dem Kind davon abhängig zu machen ist, ob der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt hat und inwiefern der Umgang dem Kindeswohl dient.

 

In der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Fall werden v.a. thematisiert, dass zwar ein Umgangsrecht nach § 1684 BGB nicht gegeben seien, weil dieses nur rechtlichen Eltern zustehe und damit für den Antragsteller als nur leiblichem Kindesvater nicht vorliegend sei. Zudem ergebe sich auch ein Umgangsanspruch aus § 1685 Abs. 2 BGB (Umgangsrecht von engen Bezugspersonen)  nicht. Hierfür sei erforderlich, dass eine tragfähige und emotional tiefgründige Beziehung mit dem Kind vorliege, welche im vorliegenden Fall wegen der Einschränkung der Umgangssituation im Kontext von begleiteten Umgangskontakte mit geringe zeitlicher Frequenz nicht gegeben waren.

Hingegen wurde seitens des BGB diesbzgl. thematisiert, dass ein Recht auf Umgang gemäß § 1686 a Abs. 1 Nr. 1 BGB (Umgangsrecht des leiblichen Vaters) grundsätzlich vorliegend sei. Demzufolge habe der leibliche Kindesvater, der ein ernstes Interesse an der Entwicklung seines KIndes zeige, auch ein Recht auf einen Umgang mit dem Kind. Der Umgang müsse v.a. auch dem Kindeswohl dienlich sein. V.a. führe eine abgeschlossene Adoption nicht zum Ausschluss eines Umgangsrechts nach § 1686 a Abs. 1 Nr. 1 BGB. 

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