In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

Europäisches Familienrecht

Entwicklungen im Europäischen Personen- und Familienrecht

Verschiedene Länder haben sich mit den neuen Entwicklungen im Europäischen Personen- und Familienrecht auseinandergesetzt und die neuen Entscheidungen erläutert.

Aus den internationalen Berichten zu den neueren Entwicklungen im Europäischen Personen- und Familienrecht wurden u.a. nachfolgende Themen aufgezeigt: So hat die Kommission ihre inhaltlichen Auseinandersetzungen über eine EU-Kinderrechtsstrategie thematisiert und hierzu verschiedene Aspekte berücksichtigt. Es sind u.a. auch neue Urteile des EuGH zur EuErbVO, zur Brüssel IIa-VO und zur EuUntVO ergangen. Mehrere Verfahren zur Auslegung dieser Verordnungen sind zudem anhängig.

Die Neufassung der Brüssel-II-a-Verordnung beschreibt dabei das neue Durchführungsgesetz, wobei der Rat der Europäischen Union die hier beschriebene Verordnung (EU) 2019/1111 (Brüssel-IIb-Verordnung) des Rates v. 25.6.2019 verabschiedet hat. Diese betrifft in inhaltlicher Hinsicht v.a. die Zuständigkeit, Anerkennung und Ausführung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren bezüglich der elterlichen Verantwortung und auch Verfahren über internationale Kindesentführungen.

Bei der Verordnung handelt es sich um die Neufassung der sog. Brüssel-IIa-VO, die seit dem 1.3.2005 in den EU-Mitgliedstaaten angewendet wird. Die Anwendung ermöglicht die internationale Zuständigkeit in Ehesachen und Sachen der elterlichen Verantwortung zu bestimmen (vgl. Schulz, FamRZ 2020, 1141). Die hiermit verbundenen neuen Regelungen sind ab dem 01.08.2022 gültig und finden in allen EU-Mitgliedstaaten, außer in Dänemark, gesetzliche Anwendung. 

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