In dieser Kategorie werden aktuelle Entscheidungen verschiedener Rechtsgebiete zusammenfassend dargelegt. Diese zeigen sich insbesondere auch zu den in unserem Hause vorliegenden Fachgebieten zur Sachverständigenarbeit assoziiert. 
 

OLG Brandenburg, Beschluss v. 29.03.2022 – 10 UF 43/21

Die Zuweisung und Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht kann unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil nach § 1671 I BGB ersetzen. 
Hiermit ist gemeint, dass bei der Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht regelmäßig eine gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge entfällt, soweit der bevollmächtigte Elternteil die im Kontext des Sorgerechts entsprechenden Kindeswohlbelange ausreichend wahrnehmen kann. Dabei ist die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht durch einen Elternteil eine selbstständige, einseitige sowie nicht annahmebedürftige Erklärung des Vollmachtgebers (BGH NJW-RR 2007, 1202 Rn. 18). Das Grundverhältnis für die Sorgerechtsvollmacht ist unter rechtlichen Bezugspunkten das sich aus dem fortbestehenden gemeinsamen Sorgerecht ergebende gesetzliche Rechtsverhältnis (BGH NJW 2020, 2182 Rn. 25 f.).

 

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