Fachgutachten

Einzefallbegutachtung

Fachliche Erörterung über die Zusammenhänge zwischen depressiver Erkrankung und Angststörung sowie psychosomatischen Schmerzen 

Chronische Schmerzen treten häufig zusammen mit einer depressiven oder Angststörung auf. In dem Fachartikel werden der Einfluss von Depressionen zusammen mit Angstzuständen in Zusmamenhang mit psychosomatischen Schmerzen untersucht. Im Ergebnis werden die resultierenden Zusammenhänge dieser Studie aufgezeigt sowie werden die Kausalitätsbezüge zwischen den benannten psychischen Störungsbildern, ihrer Interaktionen sowie ihrer Auftretenswahrscheinlichkeit fachlich erörternd  abgebildet. 

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Berufliche Leistungsfähigkeit

Fachpsychologisches Begutachtung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs „Gesundheits- und Krankenpfleger“ 

Betroffene Personen, die ihre fachliche Eignung und auch die berufliche Leistungsfähigkeit als solche durch ein Fachgutachten nachweisen müssen, nachdem aufgrund vorher vorliegender und/ oder noch bestehender psychischer Belastungen und/ oder Störungen das Berufsausübungsrecht voll- bzw. eingeschränkt erteilt worden ist, können sich hier ans Institut melden. 

Fallbeispiel: Aufforderung des Gesundheitsamtes zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung und beruflichen Leistungsfähigkeit bei psychischer Erkrankung (Depression).

Bezugnehmend auf die vorgeschichtlichen Ereignisse, vor deren Hintergrund die berufliche Eignung des Patienten zur Ausübung des Berufs „Gesundheits- und Krankenpfleger“ in Frage gestellt wurde, lag vorgeschichtliche eine psychische Erkrankung vor, die als depressive Episode diagnostiziert wurde.

Hierdurch ist es zum avisierten Prüfungszeitraum, in welcher die Abschlussprüfung zum Krankenpfleger abgeleistet werden sollte, auch zu Einschränkungen in der Prüfungsfähigkeit (verbunden mit der depressiven Episode) gekommen. Nach Behandlung und Genesung der zugrundeliegenden psychischen Symptomatik ist es zum erfolgreichen Abschluss bei bestandener Prüfung zum Krankenpfleger gekommen. 

Bezüglich der Aushändigung der Zeugnisurkunde wurde dem Patienten die Auflage erteilt, ein Gutachten zum Nachweis seiner gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs „Gesundheits- und Krankenpfleger“ einzuholen (Auflage des Gesundheitsamts sowie des Arbeitgebers). 

In diesem Zusammenhang nahm der Patient in unserem Hause an einer ausführlichen psychologischen Begutachtung teil. 

Die Bewertungsgrundlage für die Einschätzung der gesundheitlichen Eignung für ein Berufsbild bildete u.a. die sog. Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben, die das sozialmedizinische Pendant zum sozialrechtlichen Begriff der Erwerbsfähigkeit darstellt. Die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben untergliedert sich in das qualitative und das quantitative Leistungsvermögen. Das qualitative Leistungsvermögen bezeichnet die Zusammenfassung der festgestellten positiven und negativen Fähigkeiten, d.h. der festgestellten Ressourcen im Hinblick auf die noch zumutbare körperliche und/oder geistige Arbeitsschwere, Arbeitshaltung, Arbeitsorganisation usw. (positives qualitatives Leistungsvermögen) und der Fähigkeiten, die krankheitsbedingt oder behinderungsbedingt nicht mehr bestehen bzw. wegen der Gefahr einer gesundheitlichen Verschlimmerung nicht mehr zu verwerten sind (negatives qualitatives Leistungsvermögen). Inhaltlich kann das qualitative Leistungsvermögen weiter differenziert werden in das körperliche, geistige, seelische und soziale Leistungsvermögen. Das quantitative Leistungsvermögen gibt den zeitlichen Umfang an, in dem eine Erwerbstätigkeit unter den festgestellten bzw. beurteilten Bedingungen des qualitativen Leistungsvermögens arbeitstäglich ausgeübt werden kann, d.h. zumutbar ist. 

Vor dem Hintergrund der psychologischen Diagnostikergebnisse zeigten sich  hinsichtlich der qualitativen Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben keine relevanten Einschränkungen in Bezug auf das Berufsbild „Gesundheits- und Krankenpfleger“. Im Hinblick auf eine dauerhafte Stabilisierung (auch im Sinne einer Rückfallprophylaxe) wurde jedoch zur Konsolidierung und Generalisierung der bisher erzielten Therapieerfolge eine Weiterführung der ambulanten Psychotherapie empfohlen.