Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Anträge zur Rente wegen Berufsunfähigkeit

Bei Fragestellungen durch die Versicherungen zur Berufsunfähigkeit geht es häufig um die Bewertung der Berufsunfähigkeit gemäß §§1 und 2 sowie der Herstellung eines spezifischen Bezugs zu den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungen wegen Berufsunfähigkeit werden seitens der Versicherungen erbracht, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die gutachterlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 6 Monate zu mindestens 50% ununterbrochen außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war, auszuüben.

Die mit Anträgen gegenüber den Versicherungsgesellschaften häufig einhergehende psychologische Begutachtung der zugrundeliegenden psychischen Einschränkungen und Störungen sowie der Validierung der hiervon ausgehenden Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit unterliegt strengen Richtlinien.

Die Begutachtung soll unterschiedliche diagnostische Ebenen erfassen, die mit den jeweils spezifischen diagnostischen Methoden erhoben werden sollen. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass die zugrundeliegenden diagnostischen Methoden über eine ausreichende Reliabilität und Validität verfügen.

Für die Bewertung der beruflichen Leistungsfähigkeit müssen neben dem psychopathologischem Befund insbesondere auch die diesbezüglichen Auswirkungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit ausreichend valide erfasst werden: D.h. es sind neben der Erhebung der zugrundeliegenden psychischen Störungen und/ oder Einschränkungen zudem die noch vorliegenden Aktivitäten bzw. Kapazitäten für die jeweils spezifische berufliche Leistungsfähigkeit mitvalidiert und insgesamt gewichtet werden.