Testier- und Geschäftsfähigkeit

Fachgutachterliche Validierung der Geschäfts- und Testierfähigkeit bei Persönlichkeitsstörungen 


Von der Rechtsprechung wird in Zusammenhang mit der gutachterlichen Validierung der Geschäfts- und Testierfähigkeit auch eine Bezugnahme zu etwaigen Persönlichkeitsveränderungen mitunter eine Berücksichtigung von Persönlichkeitsveränderungen bzw. Störungen der Persönlichkeitsbeschaffenheit verlangt (siehe u.a. OLG Düsseldorf, Urteil v. 06.03.1998 – 7 U 210/95). In rechtlicher Hinsicht ist v.a. eine präzise Differenzierung zwischen Persönlichkeitsveränderungen nach z.B. strukturellen Hirnläsionen und solchen, die v.a. im Sinne von psychopathologischen Auffälligkeiten einzuordnen sind, erforderlich. 


In fachlicher Hinsicht sind eine Reihe von Symptomen, die entsprechend zu differenzieren sind, als Störungen der Persönlichkeitsbeschaffenheit in Folge psychischer bzw. psychiatrischer oder hirnorganischer Erkrankungen zu verstehen:
 

Eine Reihe von Symptomen gilt neben einer Nivellierung oder Akzentuierung prämorbider Persönlichkeitszüge als charakteristisch für eine Persönlichkeitsver- änderung i. S. einer erworbenen Veränderung der Primärpersönlichkeit (vgl. ICD- 10; WHO 1991):
 

  1. Störungen der kognitiven Leistungsfähigkeit, hierbei z.B. bezogen auf klinisch auffällige Verhaltensweisen wie z.B. Starrheit (im Denken und auch im Handeln), einer exzessiven Beschäftigung mit einem Thema oder auch langsam bzw. nachhaltig verlangsamt wirkende Denk- und Verhaltensprozesse
     

  2. Weiterhin werden sog. Inhaltliche Denkstörungen im Kontext der Beurteilung über die mögliche Beeinflussung der Testierfähigkeit thematisiert; hierbei werden v.a. Symptome ausgeprägter Misstrauensaspekte und/ oder auch paranoide Ideen bzw. Denkweisen berücksichtigt
     

  3. Weiterhin sind sog. Störungen der Affektivität von wesentlicher Bedeutung; z.B. ist die Affektlage zu beurteilen, z.B. in Richtung Euphorie und flache, inadäquate Scherzhaftigkeit, oder z.B. einer verminderten Frustrationstoleranz mit erhöhter Reizbarkeit bis zur Aggressivität sowie z.B. hinsichtlich des Vorliegens einer auffälligen emotionale Labilität
     

  4. Zudem werden Störungen des Antriebs oder der Psychomotorik beurteilt, u.a. bezogen auf eine verringerte Spontanität und Initiative, einer Antriebsstörung im Sinne auch einer Auffälligkeit oder Stlrung des psychomotorisches Tempos
     

  5. Zudem werden Verhaltensauffälligkeiten hinsichtlich der möglichen Beeinflussung der Testierfähigkeit beurteilt, u.a. bezogen auf eine ungehemmte Äußerung oder Abbildung von Bedürfnissen oder Impulsen, v.a. z.B. ohne Berücksichtigung der möglichen Konsequenzen oder der sozial- kulturellen Konventionen
     

  6. Veränderung der Sprache: Im Sinne der Beurteilung möglicher Veränderungen der Sprachproduktion und des Redeflusses (z.B. umständlich, bzw. unscharf bezogen auf die inhaltliche Thematik oder auch auffällig verlangsamt
     

    Diese hier beschriebenen, möglichen Symptome, können dabei einzeln und in unterschiedlichen Kombinationen auftreten. Dies wird im Kontext der Beurteilung der Testierfähigkeit in Relation zu Persönlichkeitsveränderungen und/ oder Persönlichkeitsstörungen dezidiert zu beurteilen sein.