Demenz und Testierfähigkeit

Unter dem Begriff Demenz oder dementielle Erkrankungen werden eine Vielzahl von Krankheiten oder Störungen verstanden. Primär liegen der Bezeichnung Demenz eine chronisch fortschreitende, neurodegenerative Erkrankung zugrunde. Hierbei werden sog. primäre neurodegenerative Demenzen, sprich jene, die direkt vom zentralen Kortex ausgehen und mit zunehmendem Verlauf ausgeprägte Beeinträchtigungen verschiedener kortikaler Funktionen verursachen. Die sog. sekundären Demenzen treten hingegen infolge von Erkrankungen auf, die dann als Folge dieser krankheitsbedingten Entwicklungen sekundär auch das Nervensystem negativ beeinflussen. Es kommt in dieser Folge ebenfalls zu Beeinträchtigungen von Hirnfunktionen, in Abhängigkeit von den betroffenen Hirnarealen. Bei der gutachterlichen Beurteilung dementieller Erkrankungen sind v.a. das Vorliegen der Leitsymptome wesentliche. Hierbei sind v.a. die Störungen der Merkfähigkeit und des Gedächtnisses wesentlich. Zur diagnostischen Festlegung einer Demenz ist das Vorliegen mnestischer Störungen, sprich der Störungen der Merkfähigkeit, der Konzentration und der Gedächtnisfunktionen, für eine Dauer von mindestens 6 Monaten wesentlich. 

Zur differentialdiagnostischen Beurteilung darüber, ob es sich dann, wenn Gedächtnisstörungen über einen Zeitraum von 6 Monaten vorliegen, tatsächlich um eine dementielle Erkrankung oder aber hingegen um eine depressive Erkrankung handelt, sind u.a. neuropsychologische Diagnostikverfahren erforderlich. Dies ist dadurch begründet, dass depressive Erkrankungen im Alter häufig mit kognitiven Defiziten einhergehen, welche ebenfalls das Zeitfenster von 6 Monaten überdauern können. Die kognitiven Defizite bei Patienten mit depressiven Erkrankungen im Alter sind anders als die dementiellen Erkrankungsverläufe reversible. In der Regel werden in den Anfangsstadien der dementiellen Erkrankungen, ähnlich wie dies bei depressiven Erkrankungen im Alter zutreffend ist, auch Einschränkungen bezüglich der Alltagsfähigkeit ersichtlich, im Sinne der Beeinträchtigung der Aktivitäten des alltäglichen Lebens. Vielfach gehen auch mit beiden Störungs- bzw. Erkrankungsbildern weitere Störungen, v.a. im Bereich der emotionalen Ausgangslage, z.B. zeigen sich Störungen der Impulskontrolle, weiterhin werden z.B. Veränderungen im Bereich der sozialen Interaktion vielfach ersichtlich. 

 

Dementielle Erkrankungen sind durch eine progrediente Entstehung und Intensivierung kognitiver Defizite gekennzeichnet, wobei primär Merkfähigkeits- und Gedächtnisstörungen sowie sog. „Hirnwerkzeugstörungen“ objektivierbar werden. Hierzu gehören z.B. Störungen der räumlichen und zeitlichen Orientierung, der Aufmerksamkeit- und der Konzentrationsleistungen, Sprachstörungen (Aphasie), Apraxie, Agnosie, Alexie, Akalkulie sowie Störungen der Visuokonstruktion. Zudem gehören v.a. auch Störungen der exekutiven Funktionen zu den Kardinalsymptome bei dementiellen Erkrankungen. Diese zeigen sich fortlaufen defizitär und in den jeweiligen Stadien der Erkrankung entsprechend ausgeprägt. 


Hinsichtlich der Ätiopathogenese zeigen sich aus verschiedenen Forschungsuntersuchungen eine Vielzahl von Demenzursachen gegeben. Im Hinblick auf dementielle Erkrankungen zeigen sich v.a. die primär neurodegenerativen Formen, hierzu zählen v.a. die Alzheimer-Demenz, die Demenz mit Lewy-Körperchen, die Parkinson-Demenz sowie die Demenzen bei Frontolobärdedegeneration) sowie die sog. vaskulären Demenzformen klinisch bedeutsam. Dabei ist die Alzheimer-Demenz sowie ihre Mischformen die häufigste Demenzform und macht ca. 50% der Demenzerkrankungen aus. Die Häufigkeit der vaskulären Demenz hingegen umfasst ca. 10-20 % der Demenzerkrankungen. 

 

Wegen des progredienten Verlaufs der dementiellen Erkrankungen, vorliegend wird dies am Beispiel der Alzheimer Erkrankung thematisch eingeordnet, zeigen sich auch die rechtliche Auseinandersetzung mit Fragestellungen zur Testierfähigkeit beeinflusst. Wie hier aus den rechtlichen Vorgaben ersichtlich werden, erfordert das Vorliegen der Testierfähigkeit von dem Erblasser u.a. die Kenntnisse über 

 

  • den Willen über die Testamentseinrichtung
  • den Inhalt der letztwilligen testamentarischen Verfügung
  • der Unbeeinflussbarkeit diesbzgl.
  • der Fähigkeit, den letzten eigenen Willen formulieren zu können
  • die Tragweite der Willensentscheidungen im Hinblick auf die wirtschaftliche und persönliche Ausgangslage hinreichend zu erfassen