Fachgutachten
Eine PTBS stellt einen gescheiterten Versuch des Organismus dar, eine Existenzbedrohung zu überstehen. Die PTBS entsteht, wenn nach dem traumatischen Ereignis keine zeitnahe erfolgreiche Verarbeitung der als existentiell bedrohlich erlebten Ereignisse erfolgt. So werden die Erinnerungen nicht (wie normal) im deklarativen, autobiographischen Gedächtnis abgespeichert. Stattdessen bleiben einzelne Erinnerungsfragmente (Bilder, Körpergefühle, Emotionen etc.), die intrusiv und unkontrollierbar ins Bewusstsein dringen. Bei der PTBS ist also das traumatische Ereignis ungenügend in seiner Bedeutung verarbeitet und in den Kontext anderer autobiografischer Erfahrungen integriert. Somit ist der semantische Abrufweg relativ schwach. Die Erinnerung ist weder an einen zeitlichen noch einen örtlichen Kontext gebunden und wird leicht durch sog. Trigger (Auslösereize) hervorgerufen. Zusätzlich sind eine Anzahl weiterer Faktoren für die Entwicklung und Aufrechterhaltung verantwortlich, denn nach einem traumatischen Erlebnis entsteht nicht bei allen Betroffenen eine PTBS (Maercker 2013). Die verschiedenen Einflussfaktoren lassen sich in prätraumatische (z. B. Genetik, Persönlichkeit, psychische Vorbelastung), zum Zeitpunkt des Traumas einwirkende (z. B. biologische Stressreaktion, Interpretation des Ereignis) sowie posttraumatische Faktoren (z. B. soziale Unterstützung, Anerkennung als Opfer) einteilen.
Weiterlesen...Beurteilung der Folgewirkungen, die sich aus einer posttraumatischen Belastungsstörung, F43.1, ergeben im Hinblick auf die zu beurteilende berufliche Leistungsfähigkeit
Im DSM-5 kann eine PTBS vergeben werden, wenn die Betroffenen durch direkte Erfahrung, persönliche Zeugenschaft, Auftreten in der nahen Familie bzw. bei nahen Freunden oder durch wiederholte Konfrontation mit aversiven Details (z. B. im Beruf) mit tatsächlichem oder angedrohten Tod, schwerwiegenden Verletzungen oder sexueller Gewalt (sexueller Missbrauch) konfrontiert waren. Darüber hinaus erleben die Betroffene mind. eine Form von unkontrolliertem Wiedererleben der traumatischen Situation (z. B. durch sich aufdrängende Erinnerungen, Albträume, Flashbacks, seelisches Leiden oder eine physiologische Reaktion bei der Konfrontation mit Hinweisreizen). Weiterhin besteht eine anhaltende Vermeidung von mind. einer Art von Hinweisreizen, die mit dem traumatischen Ereignis assoziiert sind (z. B. Vermeidung von Erinnerungen, Gedanken, Gefühlen, von Personen oder Orten). Außerdem müssen Betroffene negative Veränderungen in mit dem Trauma assoziierten Kognitionen oder Affekten in mindestens zwei Bereichen aufweisen (z. B. Unfähigkeit, wichtige Aspekte des traumatischen Ereignisses zu erinnern, übersteigerte negative Überzeugungen bzw. Erwartungen in Bezug auf die eigene Person, andere Personen oder «die Welt», veränderte Gedanken über die Ursache oder die Folgen des traumatischen Ereignisses, negatives Gefühlserleben, wie Angst-, Schuld-, Schamgefühle, deutliche Verminderung von Interesse oder sozialen Aktivitäten, Gefühl der Losgelöstheit oder Entfremdung von anderen, eingeschränkte Wahrnehmung von positiven Affekten, wie die Unfähigkeit, zärtliche Gefühle zu empfinden). Schließlich sollten zwei Symptome vorliegen, die eine deutliche Veränderungen der Erregbarkeit anzeigen (z. B. erhöhte Reizbarkeit, selbstzerstörerisches Verhalten, Hypervigilanz (Vigilanz, Bewältigungsstrategie), Schreckhaftigkeit, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen).
Die Beschwerden müssen mind. einen Monat andauern, in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigung in soz., beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen verursachen und dürfen nicht besser durch Substanzeinfluss oder eine andere Erkrankung erklärbar sein. ICD-10 bzw. ICD-11 und DSM-5 unterscheiden sich nur geringfügig in den Symptomkriterien. Ebenso sind für eine Diagnose nach ICD-10 bzw. ICD-11 das Wiedererleben der traumatischen Ereignisse mit Hier-und-Jetzt-Qualität (Flashbacks, Nachhallerinnerungen) und die Vermeidung von Umständen, die der Belastung ähneln oder mit ihr im Zusammenhang stehen, von Bedeutung. Im Gegensatz zum DSM-5 geht das ICD nicht explizit auf negative Veränderungen in mit dem Trauma assoziierten Kognitionen oder Affekten ein, sondern betont, dass entweder eine Unfähigkeit, wichtige Aspekte der traumatischen Situation zu erinnern, oder eine anhaltende Übererregungssymptomatik vorliegen muss.
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Auftraggeber
Psychologische Fachgutachten bei psychotraumatologischen Störungen
Bei der psychotraumatologischen Begutachtung geht es um die Bewertung der Folgewirkungen von Extremereignissen u.a. auf die psychische Ausgangslage. Hierbei wird stets auf aktuelle Forschungserkenntnisse Bezug genommen, da hierdurch nachvollziehbar werden kann, unter welchen Bedingungen und auf welche Art und Weise ein überwältigendes Ereignis sich auf das Gedächtnis und die Erinnerungsfähigkeit auswirken sowie zu Traumafolgestörungen führen kann.
Bei der gutachterlichen Beurteilung von Traumafolgestörungen werden hierbei sozialrechtliche (z.B. Opferentschädigungsgesetzt, Fragestellungen der gesetzlichen Unfallversicherungen), verwaltungsrechtliche (u.a. bei Asyl- und Ausländerrechtlichen Verfahren), strafrechtliche und Fragestellungen aus dem Bereich des Familienrechts beantwortet.
Beurteilung der Folgewirkungen, die sich aus einer posttraumatischen Belastungsstörung, F43.1, ergeben im Hinblick auf die zu beurteilende berufliche Leistungsfähigkeit
Im DSM-5 kann eine PTBS vergeben werden, wenn die Betroffenen durch direkte Erfahrung, persönliche Zeugenschaft, Auftreten in der nahen Familie bzw. bei nahen Freunden oder durch wiederholte Konfrontation mit aversiven Details (z. B. im Beruf) mit tatsächlichem oder angedrohten Tod, schwerwiegenden Verletzungen oder sexueller Gewalt (sexueller Missbrauch) konfrontiert waren. Darüber hinaus erleben die Betroffene mind. eine Form von unkontrolliertem Wiedererleben der traumatischen Situation (z. B. durch sich aufdrängende Erinnerungen, Albträume, Flashbacks, seelisches Leiden oder eine physiologische Reaktion bei der Konfrontation mit Hinweisreizen). Weiterhin besteht eine anhaltende Vermeidung von mind. einer Art von Hinweisreizen, die mit dem traumatischen Ereignis assoziiert sind (z. B. Vermeidung von Erinnerungen, Gedanken, Gefühlen, von Personen oder Orten). Außerdem müssen Betroffene negative Veränderungen in mit dem Trauma assoziierten Kognitionen oder Affekten in mindestens zwei Bereichen aufweisen (z. B. Unfähigkeit, wichtige Aspekte des traumatischen Ereignisses zu erinnern, übersteigerte negative Überzeugungen bzw. Erwartungen in Bezug auf die eigene Person, andere Personen oder «die Welt», veränderte Gedanken über die Ursache oder die Folgen des traumatischen Ereignisses, negatives Gefühlserleben, wie Angst-, Schuld-, Schamgefühle, deutliche Verminderung von Interesse oder sozialen Aktivitäten, Gefühl der Losgelöstheit oder Entfremdung von anderen, eingeschränkte Wahrnehmung von positiven Affekten, wie die Unfähigkeit, zärtliche Gefühle zu empfinden). Schließlich sollten zwei Symptome vorliegen, die eine deutliche Veränderungen der Erregbarkeit anzeigen (z. B. erhöhte Reizbarkeit, selbstzerstörerisches Verhalten, Hypervigilanz (Vigilanz, Bewältigungsstrategie), Schreckhaftigkeit, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen).
Die Beschwerden müssen mind. einen Monat andauern, in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigung in soz., beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen verursachen und dürfen nicht besser durch Substanzeinfluss oder eine andere Erkrankung erklärbar sein. ICD-10 bzw. ICD-11 und DSM-5 unterscheiden sich nur geringfügig in den Symptomkriterien. Ebenso sind für eine Diagnose nach ICD-10 bzw. ICD-11 das Wiedererleben der traumatischen Ereignisse mit Hier-und-Jetzt-Qualität (Flashbacks, Nachhallerinnerungen) und die Vermeidung von Umständen, die der Belastung ähneln oder mit ihr im Zusammenhang stehen, von Bedeutung. Im Gegensatz zum DSM-5 geht das ICD nicht explizit auf negative Veränderungen in mit dem Trauma assoziierten Kognitionen oder Affekten ein, sondern betont, dass entweder eine Unfähigkeit, wichtige Aspekte der traumatischen Situation zu erinnern, oder eine anhaltende Übererregungssymptomatik vorliegen muss.
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Eine PTBS stellt einen gescheiterten Versuch des Organismus dar, eine Existenzbedrohung zu überstehen. Die PTBS entsteht, wenn nach dem traumatischen Ereignis keine zeitnahe erfolgreiche Verarbeitung der als existentiell bedrohlich erlebten Ereignisse erfolgt. So werden die Erinnerungen nicht (wie normal) im deklarativen, autobiographischen Gedächtnis abgespeichert. Stattdessen bleiben einzelne Erinnerungsfragmente (Bilder, Körpergefühle, Emotionen etc.), die intrusiv und unkontrollierbar ins Bewusstsein dringen. Bei der PTBS ist also das traumatische Ereignis ungenügend in seiner Bedeutung verarbeitet und in den Kontext anderer autobiografischer Erfahrungen integriert. Somit ist der semantische Abrufweg relativ schwach. Die Erinnerung ist weder an einen zeitlichen noch einen örtlichen Kontext gebunden und wird leicht durch sog. Trigger (Auslösereize) hervorgerufen. Zusätzlich sind eine Anzahl weiterer Faktoren für die Entwicklung und Aufrechterhaltung verantwortlich, denn nach einem traumatischen Erlebnis entsteht nicht bei allen Betroffenen eine PTBS (Maercker 2013). Die verschiedenen Einflussfaktoren lassen sich in prätraumatische (z. B. Genetik, Persönlichkeit, psychische Vorbelastung), zum Zeitpunkt des Traumas einwirkende (z. B. biologische Stressreaktion, Interpretation des Ereignis) sowie posttraumatische Faktoren (z. B. soziale Unterstützung, Anerkennung als Opfer) einteilen.
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