Fachgutachten

Gedächtnisprozesse im Verlaufsmodell der psychischen Traumatisierung

Trauma und Gedächtnis

Bei psychischen Traumafolgestörungen ist wesentlich zu beachten, dass das Erleben traumatischer Ereignisse zu Veränderungen der normalen ablaufenden Gedächtnisprozesse führt. Bei einer traumatischen Belastungsstörung werden v.a. die Prozesse der Enkodierung, der Konsolidierung und Abspeicherung ins Langzeitgedächtnis sowie auch die Prozesse, die dem Abruf (retrieval) zugrunde legen, nachhaltig beeinflusst. 

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Trauma und Gedächtnis

Die Verarbeitung traumatischer autobiographischer Erinnerungen aus neurowissenschaftlicher Sicht 

Wie zahlreiche Ergebnisse bildgebener Verfahren zeigen, zeigen sich bei Patienten mit traumaassoziierten psychopathologischen Stlrungen funktionell veränderte Hirnareale. Zudem zeigen funktionelle Studien bei PTBS Patienten an, dass es bei Abruf der traumatischen Erinnerungen zu veränderten neuronalen Aktivierungsmustern kommt. Diese zeigen sich insbesondere mit erhöhter limbischer sowie auch paralimibischer Aktivierung verbunden. Weiterhin werden eine reduzierte Aktivität präfrontaler Areale, hierbei insbesindere eine reduzierte Aktivität im medailen profrontalen Kortex, ersichtlich.

 

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Psychotraumatologie

Fachgutachten bei der Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit bei u.a. einer PTBS- Symptomatik

Aus fachgutachterlicher Sicht bleibt bei der Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und dem Vorliegen einer PTBS Symptomatik u.a. wesentlich, dass der Erkrankungszustand sowie auch der Verlauf, auch im Hinblick auf die durch z.B. beanspruchte Therapien beeinflusste Verbesserung des psychischen Gesamtzustandes, im HInblick auf die zu beurteilende  dienstliche Leistungsfähigkeit hinreichend gutachterlich erfasst sowie auch dezidiert gutachterlich erörtert werden.

 

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Trauma und Gedächtnis

Die Bedeutung des impliziten (unbewussten) und expliziten (bewussten) Gedächtnisses in der Psychotraumatologie wird auch an den neuronalen Korrelaten traumatischer autobiograhischer Erinnerungen ersichtlich. Bei der traumatischen Verarbeitung von Ereignissen handelt es sich im eigentlichen um eine pathologische neuronale Verarbeitung. Hierbei zeigen sich im Ergebnis zahlreicher psychologischer und auch neurowissenschaftlicher Studien, dass v.a. das episodisch-autobiographische Gedächtnis empfänglich ist für die Verarbeitung von intensiven emotionalen Erlebnissen, wie diese durch traumatische Ereignisse entstehen. Wesentlich ist hierbei, dass durch eine solche Verarbeitungsform insbesondere implizite Gedächtnisfunktionen dominieren. Dies bedeutet, dass die Funktionen des expliziten Gedächtnisses, wie z.B. die Verarbeitung von Informationen in höheren kognitiven Funktionen, reduziert wird bzw. im HInblick auf das traumatische Ereignis versagt. 

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PTBS und Namensänderung

Psychologische Fachgutachten bei posttraumatischer Belastungsstörung und hiermit in Zusammenhang stehender, avisierter Namensänderung

Bei der fachgutachterlichen Beurteilung über eine Namensänderung werden im Kontext einer bestehenden PTBS-Symptomatik erforderlich, dass die einzelnen Folgewirkungen der mit dem Namen assoziierten traumatischen Ergebnisse hinreichend bewertet sowie v.a. in Zusammenhang mit der Darlegung der gutachterlichen Untersuchungsergebnisse sowie Befunderörterung sachverständigerseits dargelegt werden: Hierbei kommt es häufig zum Ergebnis, dass die mit der PTBS-Symptomatik und die hiermit verbundenen Ängste mit dem Namen  assoziiert sind. Es kommt in dieser Folge für die hiervon betroffenen zum Zustand hochgradig erlebter Ängste und Bedrohungserleben. Hierbei ist zumeist entscheidend, dass für den Begutachteten in seinem Erleben der bedrohliche Charakter, welcher mit der eigenen Namenssituation verbunden zu sehen ist, stetig vorliegt und hiervon betroffene Personen sich aufgrund dessen nicht von diesen Ängsten befreien oder hiervon distanzieren kann. 

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Trauma und Gedächtnis

Trauma und Gedächtnis

Die Bedeutung des impliziten (unbewussten) und expliziten (bewussten) Gedächtnisses in der Psychotraumatologie wird auch an den neuronalen Korrelaten traumatischer autobiograhischer Erinnerungen ersichtlich. Bei der traumatischen Verarbeitung von Ereignissen handelt es sich im eigentlichen um eine pathologische neuronale Verarbeitung. Hierbei zeigen sich im Ergebnis zahlreicher psychologischer und auch neurowissenschaftlicher Studien, dass v.a. das episodisch-autobiographische Gedächtnis empfänglich ist für die Verarbeitung von intensiven emotionalen Erlebnissen, wie diese durch traumatische Ereignisse entstehen. Wesentlich ist hierbei, dass durch eine solche Verarbeitungsform insbesondere implizite Gedächtnisfunktionen dominieren. Dies bedeutet, dass die Funktionen des expliziten Gedächtnisses, wie z.B. die Verarbeitung von Informationen in höheren kognitiven Funktionen, reduziert wird bzw. im HInblick auf das traumatische Ereignis versagt. 

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Trauma und Gedächtnis

Die Verarbeitung traumatischer autobiographischer Erinnerungen aus neurowissenschaftlicher Sicht 

Wie zahlreiche Ergebnisse bildgebener Verfahren zeigen, zeigen sich bei Patienten mit traumaassoziierten psychopathologischen Stlrungen funktionell veränderte Hirnareale. Zudem zeigen funktionelle Studien bei PTBS Patienten an, dass es bei Abruf der traumatischen Erinnerungen zu veränderten neuronalen Aktivierungsmustern kommt. Diese zeigen sich insbesondere mit erhöhter limbischer sowie auch paralimibischer Aktivierung verbunden. Weiterhin werden eine reduzierte Aktivität präfrontaler Areale, hierbei insbesindere eine reduzierte Aktivität im medailen profrontalen Kortex, ersichtlich.

 

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Eine posttraumatische Belastungsstörung kann als direkte Folgereaktion eines belastenden Ereignisses entstehen. Die Entstehung der PTBS ist hierbei gekennzeichnet durch eine spezifische Pathologie der hiermit in Zusammenhang stehenden Gedächtnisleistungen

Generelle Ereignisse, die zu einer akuten und in der Folge häufig auch chronischen PTSD führen können, sind Gewalterfahrungen (z.B. Überfall, sexuelle Gewalt), schwere Unfälle, plötzlicher Tot einer emotional wichtigen Bezugsperson, Kriegserfahrungen und Naturkatastrophen (Reddemann et al., 2002; Piefke & Markowitsch, 2008a, c).

Für die hierbei zugrundeliegenden Störungen des Gedächtnis als Folge des Erlebens eines nachhaltig belastenden und das Leben erschütterndes Ereignis ist hierbei das symptomatisch wesentlich das wiederholte Erleben des Traumas, im Sinne sich aufdrängender Erinnerungen, den so genannten „Flashbacks“ - und Träumen. 

Andererseits kann es in Folge eines solchen Erlebnisses auch zu einer sog. Dissoziation oder Derealisation des Trauma-Ereignisses kommen: Die betroffenen Personen können die Ereignisse bzgl. des Traumas nicht im Gedächtnis abspeichern bzw. abrufen und erleben die diesbzgl. Ausgangssituation als unwirklich. Hierbei steht häufig auch einen Störung der eigenen Perspektive im Vordergrund sowie auch Störungen bei der Integration der diesbzgl. Erinnerungen im Hinblick auf ihren räumlich-zeitlichen Kontext sowie hierbei in Zusammenhang mit der persönlichen  Autobiographie.

Aufgrund dessen sind die sog. Autobiographischen Erinnerungen nur fragmentiert abgespeichert bzw. liegen zu diesem Extremereignis nur einzelne, voneinander dissoziierte Erinnerungen, vor. 

Neurowissenschaftliche Forschungsergebnisse und Verhaltensuntersuchungen zum Störungsbild PTBSzeigen hierbei übereinstimmend auf, dass es sich bei der posttraumatischen Belastungsstörung u.a. um eine Pathologie der hiermit in Zusammenhang stehenden Gedächtnisfunktionen handelt. 

Hierbei konnte aufgezeigt werden, dass es bei der posttraumatischen Belastungsstörung zu veränderten Gedächtnisfunktionen sowohl hinsichtlich des expliziten (bewussten) wie auch des impliziten (unbewussten) Gedächtnisses kommt, wobei hierbei aus neurowissenschaftlicher Sicht angenommen wird, dass die Funktionen des impliziten Gedächtnisses mit der emotionalen Konditionierung und dem sog. Priming („Bahnung“) trauma-assoziierter Informationen in Zusammenhang steht. Es wird zudem davon ausgegangen, dass das explizite Gedächtnis durch die traumabedingte Dominanz des impliziten Gedächtnisses (s.u.) gestört wird und daher höhere kognitive Funktionen hierbei beeinträchtigt werden. 

Die Störungen des expliziten Gedächtnisses, die das Bewusstwerden des Ereignisses sowie einen bewussten Abruf und u.a. eine Integration in das autobiographische Gedächtnis ermöglichen, begründen die bei der PTBS vorliegenden Fragmentierungen der episodischen Erinnerungen und sind hierbei zudem durch hiermit in Zusammenhang stehende, Defizite der exekutiven Funktionen, verursacht zu sehen. 

Die kortikalen Strukturen, die bei der posttraumatischen Störung am stärksten von anatomischen und/oder neurofunktionellen Schädigungen betroffen sind, sind der  Hippocampus (explizites Gedächtnis, räumlich-zeitliche Integration von Erinnerungen), die Amygdala (Konditionierung, emotionales Gedächtnis) und der präfrontale Kortex (Inhibition von Emotionen, Inhibition kognitiver Intrusionen, Monitoring, Kontrolle und Steuerung von Amygdalafunktionen, Arbeitsgedächtnis). 

Aus den bisherigen Erkenntnissen der Neurowissenschaften zum Zusammenhang zwischen PTBS und den hiermit in Verbindung stehenden kortikalen Strukturen lassen Einblicke und Möglichkeiten in die Intervention der PTBS erkennen, da durch die mit der posttraumatischen Belastungsstörungen assoziierte Gedächtnisstörungen die Genese der PTBS erklärbar werden lassen. 
 

PTBS und Namensänderung

Psychologische Fachgutachten bei posttraumatischer Belastungsstörung und hiermit in Zusammenhang stehender, avisierter Namensänderung

Bei der fachgutachterlichen Beurteilung über eine Namensänderung werden im Kontext einer bestehenden PTBS-Symptomatik erforderlich, dass die einzelnen Folgewirkungen der mit dem Namen assoziierten traumatischen Ergebnisse hinreichend bewertet sowie v.a. in Zusammenhang mit der Darlegung der gutachterlichen Untersuchungsergebnisse sowie Befunderörterung sachverständigerseits dargelegt werden: Hierbei kommt es häufig zum Ergebnis, dass die mit der PTBS-Symptomatik und die hiermit verbundenen Ängste mit dem Namen  assoziiert sind. Es kommt in dieser Folge für die hiervon betroffenen zum Zustand hochgradig erlebter Ängste und Bedrohungserleben. Hierbei ist zumeist entscheidend, dass für den Begutachteten in seinem Erleben der bedrohliche Charakter, welcher mit der eigenen Namenssituation verbunden zu sehen ist, stetig vorliegt und hiervon betroffene Personen sich aufgrund dessen nicht von diesen Ängsten befreien oder hiervon distanzieren kann. 

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Psychotraumatologie

Fachgutachten bei der Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit bei u.a. einer PTBS- Symptomatik

Aus fachgutachterlicher Sicht bleibt bei der Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und dem Vorliegen einer PTBS Symptomatik u.a. wesentlich, dass der Erkrankungszustand sowie auch der Verlauf, auch im Hinblick auf die durch z.B. beanspruchte Therapien beeinflusste Verbesserung des psychischen Gesamtzustandes, im HInblick auf die zu beurteilende  dienstliche Leistungsfähigkeit hinreichend gutachterlich erfasst sowie auch dezidiert gutachterlich erörtert werden.

 

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