Namensänderung

Psychologische Begutachtungen zur Prüfung der Namensänderung werden durchgeführt, wenn die Änderung des Nachnamens oder Vornamens aufgrund schwerer seelischer Belastungen vorliegen. Vor dem Hintergrund gutachterlicher Untersuchungen werden im Hinblick auf eine Bewertung einer avisierten Namensänderung insbesondere Kriterien bei der Beurteilung zugrunde gelegt, die aus psychologischer Sicht die Annahme eines wichtigen Grundes sowie das Bestehen eines diesbzgl. erheblichen Leidensdrucks nachvollziehbar werden lassen. 

Bei der Beurteilung der Namensänderung wird hierbei vor dem Hintergrund der psychologischen Begutachtung beurteilt, ob – dies vor dem Hintergrund der Ergebnisse der explorativen Erhebungen sowie hinsichtlich der eingesetzten psychologischen Test- und Diagnostikverfahren, ob bei den betroffenen klinisch relevante psychische Symptome und Auffälligkeiten u.a. in der Persönlichkeitsstrukturierung vorliegen, die sich aus fachpsychologischer Sicht inhaltlich mit dem derzeitigen Vor- und / oder Nachnamen assoziiert zeigen und bei dem Betroffenen zu z.B. psychischen Belastungsstörungen geführt haben.

Hierbei werden insbesondere vorgeschichtliche, häufig mit dem Namen assoziierte, Störungen in der Beziehung zu primären Bezugspersonen objektivierbar, die vielfach im Kontext der Beurteilung der Namensänderung durch traumatische Erfahrungen geprägt sind. 

Häufig zeigen sich hierbei die Belastungen, die sich durch den Namen bzw. das Tragen eines Namens, die zudem häufig auf dysfunktionale emotionalen Entwicklungsverläufe hinweisen, z.B. aufgrund eines früh und massiv erschütterten Selbst- und Fremdbildes sowie eines kausalen Zusammenhangs zu Beziehungserlebnissen, z.B. einer nahen Bezugsperson, assoziiert. Bezugnehmend auf die psychische Ausgangslage der Antragssteller zeigen sich hierbei auch häufig Auffälligkeiten soweit, die aus psychologischer Sicht auf posttraumatische Belastungssymptome verweisen. Diesbezügliche Symptome zeigen sich hierbei auch häufig in einen inhaltlichen Zusammenhang mit den Beziehungserfahrungen. Häufig wirkt die Vorgeschichte der betroffenen, insbesondere hinsichtlich der sie belastenden Beziehungserfahrungen, nachhaltig emotional belastet und traumatisch verarbeitet.

Meistens gelingt den Betroffenen auch Jahre und Jahrzehnte später eine situationsübergreifende emotionale Stabilisierung nicht, aufgrund der Nachhaltigkeit des Erlebten. Im Kontext der gutachterlichen Beurteilung stellt aus fachpsychologischer Sicht ein solcher Fall, wo immer wieder nachhaltig traumatische Assoziationen zum eigenen Namen von z.B. Zuständen wiederholter, ausgeprägter emotionaler Belastungen begleitet werden, eine mögliche Befürwortung der Namensänderung dar. Dabei kommt im Besonderen dem subjektiven Gewicht hinsichtlich der Namensänderung wegen der jeweiligen Besonderheit im Einzelfall, die sich hierbei z.B. durch eine traumatische Erfahrung oder jahrelanger solcher Erfahrungen, begründet zeigen kann, aus psychologischer Sicht erhebliches Gewicht zu.