Fachgutachten

Neuropsychologische Störungen bei depressiver Erkrankung

Aus neurowissenschaftlicher Sicht werden als ursächliche Faktoren für die Entstehung depressiver Störungen v.a.  die Neurogenese, Störungen in der Neurotransmission sowie in neuroendokrinen und immunologischen Systemen, zudem  Dysfunktionen in der neuronalen Plastizität sowie mögliche morphologische und neuroanatomische Veränderungen diskutiert (siehe u.a. Miller et al., 2008; Schüle et al., 2007; Stoppel et al., 2006; Vollmert & Braus, 2005). Nach heutigem Forschungsstand wird die Pathogenese depressiver Störungen als ein multifaktorielles Geschehen im Sinne biopsychosozialer Modelle verstanden (siehe u.a. Brakemeier et al., 2008; Schüle et al., 2007).

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Neuropsychologische Gutachten

Neuropsychologische der Schizophrenie

Kognitive Defizite (insbesondere im Bereich exekutiver Funktionen) konnten bereits in einer Vielzahl von Studien mit Prognose und Verlauf schizophrener Erkrankungen in Zusammenhang gebracht werden (Green, Kern & Heaton, 2004; Lysaker, Bell & Bioty, 1995; Tamminga et al., 1998). In der Forschungsliteratur finden sich bei Untersuchungen an Patienten mit schizophrener Erkrankung übereinstimmende Befunde in Bezug auf Beeinträchtigungen von Aufmerksamkeit, Merkfähigkeit und exekutiven Funktionen. Aus fachlicher Sicht hierbei bedeutsam sind, dass Defizite bei Gedächtnisleistungen und bei exekutiven Funktionen in Übereinstimmung mit neuropathologischen Befunden und Erkenntnissen aus bildgebenden Untersuchungsverfahren übereinstimmen. Aus neurowissenschaftlicher Sicht konnten in bildgebenden Verfahren insbesondere eine Dysfunktion von Temporallappen und präfrontalem Kortex bei Patienten mit schizophrenen Erkrankungen festgestellt werden. 

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Neuropsychologische Gutachten

Neuropsychologische Gutachten bei zivilrechtlichen Fragestellungen 

Für die Frage der Geschäfts- bzw. Testier(un)fähigkeit einer Person entscheidend ist die Fähigkeit zur freien Willensbestimmung – in psychologischer Terminologie: der Einsichts-, Kritik- und Urteilsfähigkeit. Diese beruht auf im weiteren Sinne kognitiven (einschließlich affektiven und motivationalen) sowie im engeren Sinne neurokognitiven Voraussetzungen, die im Einzelfall zu beurteilen forensische Psychiaterinnen und Psychiater sowie klinische Neuropsychologinnen und Neuropsychologen unterschiedliche, sich gleichwohl ergänzende Expertisen mitbringen. Insofern ist zu begrüßen, dass von den Zivilkammern zunehmend häufiger psychiatrische und neuropsychologische Gutachten angefordert werden, um in den zumeist komplexen Streitfällen eine breitere Urteilsgrundlage zu erhalten.

 

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Neuropsychologische Gutachten

Untersuchungsergebnisse aus der neuropsychologischen Forschung über die funktionelle Anatomie der semantischen und lexikalischen Wortflüssigkeit bei Morbus Alzheimer und Minimal Cognitive Impairment

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Neuropsychologische Gutachten

Wann ist eine neuropsychologische Begutachtung indiziert?

Eine neuropsychologische Begutachtung ist immer dann erforderlich, wenn auf Grund einer Erkrankung oder Ver- letzung des zentralen Nervensystems neuropsychologische Funktionsstörungen zu erwarten sind. Neuropsychologische Störungen, das heißt Störungen der kognitiven und/ oder emotionalen Funktionen, sind häufige Folgen von traumatischen Hirnverletzungen, Minderdurchblutungen oder Einblutungen sowie toxisch-degenerativen, metabolischen, neoplastischen und entzündlichen Erkrankungen des Gehirns. In einigen Fällen werden neuropsychologische Gutachten auch angefordert, wenn kein neurologisches Korrelat zu den vorgebrachten kognitiv-emotionalen Beschwerden gegeben ist. Ferner werden neuropsychologische Zu- satzgutachten auch angefragt, um das Ausmaß kognitiv- emotionaler Funktionseinschränkungen im Rahmen originär psychischer Stçrungen wie z. B. Depressionen, Post- traumatischen Belastungsstçrungen, Schizophrenie und somatoformen Störungen abzuklären.

Unabhängig von der Genese führen neuropsychologi- sche Stçrungen in der Regel zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit, Aktivität und Teilhabe, wie sie in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit [ICF] (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information [DIMDI], 2005) beschrieben werden.

 

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Neuropsychologische Gutachten

Welche Relevanz haben die neuropsychologische Untersuchungsergebnisse in zivilrechtlichen Verfahren ? 

Dementsprechend beantworten neuropsychologische Gut- achten Fragen nach dem Ausmaß von Hirnfunktionsstörungen und möglichen sekundären psychischen Störungen in Folge von Erkrankungen oder Verletzungen des zentralen Nervensystems. Bei Kindern und Jugendlichen stellen sie die Auswirkungen der Störungen auf die kognitive wie sozio- emotionale Entwicklung und die schulische Leistungsfähigkeit fest. Entsprechend bestimmen neuropsychologische Gutachten bei Erwachsenen die Auswirkungen der Störungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit und die allgemeine Lebensführung sowie die Aktivität und die Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen. Außerdem beantworten neuropsychologische Gutachten Fragen zu therapeutischen beziehungsweise rehabilitativen Maßnahmen zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit und/oder zur sozialen, schulischen und beruflichen Wiedereingliederung. Schließlich vermögen sie prognostische Aussagen zum weiteren Verlauf und zur Dauerhaftigkeit von Beeinträchtigungen zu treffen.

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Institut für 

Psychologische Fachgutachten

Tel.: +49 (0) 221 71 90 26 13 

Fax: +49 (0) 221 71 90 26 14 

 E-Mail

Neuropsychologische Gutachten

Neuropsychologische Gutachten

Wann ist eine neuropsychologische Begutachtung indiziert?

Eine neuropsychologische Begutachtung ist immer dann erforderlich, wenn auf Grund einer Erkrankung oder Ver- letzung des zentralen Nervensystems neuropsychologische Funktionsstörungen zu erwarten sind. Neuropsychologische Störungen, das heißt Störungen der kognitiven und/ oder emotionalen Funktionen, sind häufige Folgen von traumatischen Hirnverletzungen, Minderdurchblutungen oder Einblutungen sowie toxisch-degenerativen, metabolischen, neoplastischen und entzündlichen Erkrankungen des Gehirns. In einigen Fällen werden neuropsychologische Gutachten auch angefordert, wenn kein neurologisches Korrelat zu den vorgebrachten kognitiv-emotionalen Beschwerden gegeben ist. Ferner werden neuropsychologische Zu- satzgutachten auch angefragt, um das Ausmaß kognitiv- emotionaler Funktionseinschränkungen im Rahmen originär psychischer Stçrungen wie z. B. Depressionen, Post- traumatischen Belastungsstçrungen, Schizophrenie und somatoformen Störungen abzuklären.

Unabhängig von der Genese führen neuropsychologi- sche Stçrungen in der Regel zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit, Aktivität und Teilhabe, wie sie in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit [ICF] (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information [DIMDI], 2005) beschrieben werden.

 

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Neuropsychologische Gutachten bei zivilrechtlichen Fragestellungen 

Für die Frage der Geschäfts- bzw. Testier(un)fähigkeit einer Person entscheidend ist die Fähigkeit zur freien Willensbestimmung – in psychologischer Terminologie: der Einsichts-, Kritik- und Urteilsfähigkeit. Diese beruht auf im weiteren Sinne kognitiven (einschließlich affektiven und motivationalen) sowie im engeren Sinne neurokognitiven Voraussetzungen, die im Einzelfall zu beurteilen forensische Psychiaterinnen und Psychiater sowie klinische Neuropsychologinnen und Neuropsychologen unterschiedliche, sich gleichwohl ergänzende Expertisen mitbringen. Insofern ist zu begrüßen, dass von den Zivilkammern zunehmend häufiger psychiatrische und neuropsychologische Gutachten angefordert werden, um in den zumeist komplexen Streitfällen eine breitere Urteilsgrundlage zu erhalten.

 

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Neuropsychologische Gutachten

Auftraggeber neuropsychologischer Gutachten erwarten, dass der Neuropsychologe1 die gegebene Fragestellung dem rechtlichen Bezugssystem entsprechend und mit adäquater wissenschaftlicher Methodik beantwortet. Das Gutachten soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, sachgerechte Entscheidungen zu fällen.

Neuropsychologische Störungen

Für die Beantwortung solcher Fragen, die Auswirkungen von Hirnschädigungen auf Funktionsfähigkeit, Aktivitäten und Teilhabe betreffen, sind immer auch neuropsychologische Gutachten erforderlich. Der Stellenwert der forensisch-neuropsychologischen Begutachtung im Kontext des Sozialrechts beinhaltet hierbei vor allem die Erfassung und Objektivierung kognitiver und affektiver Veränderungen nach einer erlittenen Hirnschädigung. Ziel des neuropsychologischen Gutachtens ist es festzustellen, welche kognitiven und emotionalen Funktionsbeeinträchtigungen und Einschränkungen von Aktivitäten bei einer Person mit (meist) erworbenen zerebralen Schädigungen vorliegen. Zentrale Fragestellungen beinhalten die Einschätzung der verbleibenden Restarbeitsfähigkeit und gegebenenfalls den kausalen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden sowie einen möglichen Integritätsschaden.

Verlauf der neuropsychologischen Begutachtung

Die gutachterliche Untersuchung umfasst eine ausführliche Exploration, eine Anamnese, ggf. Fremdanamnese und eine Verhaltensbeobachtung sowie die Untersuchung von Hirnfunktionen mittels anerkannter psychometrischer Testverfahren. Im Einzelnen sind dabei Wahrnehmungsfunktionen, Aufmerksamkeit, Lernen und Gedächtnis, Exekutivfunktionen, Raumverarbeitung, Sprache und Sprechen, Verhalten und Persönlichkeit zu. Grundlage für diese Beurteilung ist eine nach wissenschaftlichen Kriterien durchgeführte neuropsychologische Untersuchung des Betroffenen unter Verwendung spezifischer neuropsychologischer Testverfahren.
 

Neuropsychologische Gutachten

Welche Relevanz haben die neuropsychologische Untersuchungsergebnisse in zivilrechtlichen Verfahren ? 

Dementsprechend beantworten neuropsychologische Gut- achten Fragen nach dem Ausmaß von Hirnfunktionsstörungen und möglichen sekundären psychischen Störungen in Folge von Erkrankungen oder Verletzungen des zentralen Nervensystems. Bei Kindern und Jugendlichen stellen sie die Auswirkungen der Störungen auf die kognitive wie sozio- emotionale Entwicklung und die schulische Leistungsfähigkeit fest. Entsprechend bestimmen neuropsychologische Gutachten bei Erwachsenen die Auswirkungen der Störungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit und die allgemeine Lebensführung sowie die Aktivität und die Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen. Außerdem beantworten neuropsychologische Gutachten Fragen zu therapeutischen beziehungsweise rehabilitativen Maßnahmen zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit und/oder zur sozialen, schulischen und beruflichen Wiedereingliederung. Schließlich vermögen sie prognostische Aussagen zum weiteren Verlauf und zur Dauerhaftigkeit von Beeinträchtigungen zu treffen.

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Neuropsychologische Gutachten

Untersuchungsergebnisse aus der neuropsychologischen Forschung über die funktionelle Anatomie der semantischen und lexikalischen Wortflüssigkeit bei Morbus Alzheimer und Minimal Cognitive Impairment

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