Fachgutachten

Gutachterliche Validierung von Kausalitätsbezügen am Beispiel der posttraumatischen Erkrankungssituation


Psychotraumatische Erfahrungen und deren Auswirkungen lassen sich nur auf dem Hintergrund eines Verlaufsmodells verstehen, weil für die betroffene Person die traumatische Situatuon nicht vorbei ist, wenn das traumatisierende Ereignise zeitlich vorüber ist. 

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Erbrecht

Fachgutachten bei der Beurteilung der Testierfähigkeit

Das Erbrecht regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. 

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Neuropsychologie Weiterlesen...

Kausale Begutachtung

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Erbrecht

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Das Erbrecht regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. 

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In Abhängigkeit vom gesetzlichen Bezugsrahmen des Auftraggebers lassen sich finale von kausalen Gutachten unterscheiden.

Bei einer kausalen Begutachtung ist auch zu beurteilen, auf welche Ursachen eine Gesundheitsstörung bzw. im Falle einer neuropsychologischen Begutachtung eine Funktionsstörung zurückzuführen ist. Die Frage nach der Ursache einer Funktionsstörung wird z. B. relevant, wenn ein Gutachten für eine gesetzliche oder private Unfallversicherung oder für eine Haftpflichtversicherung zu erstellen ist.
 

Besonderheiten bei der Begutachtung von Patienten mit Traumafolgestörungen und die Bedeutung bei gerichtlichen bzw. gutachterlichen Fragestellungen mit Kausalitätszusammenhängen


Die gutachterliche Beurteilung traumatisierter Patienten ist nicht ohne weiteres in die herkömmliche Fächereinteilung einzuordnen, sondern es sind hier sehr spezifische Kenntnisse v.a. der Psychopathologie, Psychotraumatologie, Neuropsychologie und Neurophysiologie.

Für die gutachterliche Validierung darüber, ob und in welcher Art psychotraumatische Störungen vorliegen, sind Spezialkenntnisse der Psychotraumatologie erforderlich. Dies bedeutet, dass spezifische Kenntnisse in der Psychotraumatologie erforderlich sind, v.a. um die generellen Folgeerscheinungen traumatischer Erlebnisse beurteilen zu können. Im Kontext der Begutachtung muss der Sachverständige zudem in der Lage sein, die Gesetzmäßigkeiten, die sich aus den Spezifika der Psychotraumatologie bzw. dem entsprechenden Störungsbild ergeben, am Einzelfall gegenzuprüfen und dabei v.a. die individuelle Gesetzmäßigkeit der traumatischen Ereignisse und ihre Verarbeitungsart aufzuzeigen. 



Psychotraumatologie der Gedächtnisleistung
 

Es ist erforderlich, dass psychische Traumatisierung auch im zeitlichen Längsschnitt, nicht nur im Querschnitt, sprich als Zeitpunkt der jeweils erlebten traumatischen Ereignisse, betrachtet sowie beurteilt werden muss. Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass bei einer Begrenzung auf den zeitlichen Querschnitt bzw. auf die dortige Erfassung von diagnostischen Momentaufnahmen wesentliche Dimensionen der psychischen Traumatisierungsprozesse vernachlässigt werden. 

Entsprechend ist eine prozessuale Betrachtungsweise von wesentlicher Bedeutung und erlaubt v.a. die für die jeweilige psychische Traumatisierung entsprechenden typischen überindividuellen, jedoch auch die individuellen Merkmale und Gesetzmäßigkeiten zu erfassen. 

Die gutachterliche Diagnostik und auch die dezidierte Darlegung der zeitlichen Bezüge wie auch spezifischen Merkmale bei Traumafolgestörungen ermöglichen auch eine retrospektive Betrachtung eines traumatischen Störungsbildes. Im Kontext von gerichtlichen Fragestellungen u.a. werden häufig folgende Fragestellungen gestellt: 

Ist eine gegenwärtig nachweisbare psychotraumatische Störung auf das in der Vergangenheit liegende traumatogene Ereignis X zurückzuführen?

Bejahendenfalls, wie ist die Kausalkette beschaffen bzw. wie lässt sich diese rekonstruieren?