Gutachten

Im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit erstellen wir Gutachten zur Frage der Adoptionseignung.  Die Fragestellung und der Untersuchungsplan zur Erhebung psychodiagnostischer Informationen, die eingesetzten Verfahren, die ermittelten Daten sowie die daraus gezogenen Schlussfolgerungen werden in Form eines schriftlichen Gutachtens zusammengestellt und der Adoptions-vermittlungsstelle zur Verfügung gestellt. Wir haben mehrjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Adoptionseignung und kennen die bestimmten Prüfungsvoraussetzungen der unterschiedlichen Länder. Wir nutzen zur Einschätzung der Erziehungsfähigkeit- und Persönlichkeitsmerkmale standardisierte psychologische Diagnostikverfahren, die sich bei der Beurteilung der Adoptionsbewerber seit Jahren bewährt hat. 


Im Rahmen der diesbzgl. gutachterlichen Untersuchungen werden auch zur fachpsychologischen Diagnostik standardisierte Untersuchungsinstrumente eingesetzt: Darüber hinaus werden relevante sozialanamnestische Angaben in strukturierter schriftlicher Form erhoben geführt.
Das Gesamtergebnis der psychologischen Begutachtung wird hinsichtlich der im Kontext mit den Adoptionsbewerbern angelegten Bewertungskriterien, hierbei im Besonderen hinsichtlich der Ergebnisse der Explorationsgespräche sowie der testpsychologischen Untersuchungen objektivierbar. 
Dabei werden die eheliche Beziehung und die familiäre sowie soziale Lebenssituation der Adoptionsbewerber im Kontext der ausführlichen Explorationsgespräche erhoben. Es wird die Sichtweise hinsichtlich möglicher Entwicklungen, welche im Zusammenhang mit einer Adoption stehen (können) beurteilt sowie die Reflektionsfähigkeit hinsichtlich der diesbzgl. eigenen Möglichkeiten und Handlungsspielräume bewertet. 
Dieser Bewertung wird auch zugrunde gelegt, ob die Adoptionsbewerber sich mit der eigenen Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit auseinandergesetzt haben und hierbei auch eigene erzieherische Konzepte in Zusammenhang mit der avisierten Adoption hinreichend darlegen können. In diesem Zusammenhang werden auch beurteilt, ob die Adoptionsbewerber sich mit den erhöhten Anforderungen und möglichen (emotionalen) Belastungsfaktoren eines Adoptivkindes, insbesondere vor dem Hintergrund der diesbzgl. Vorgeschichte, auseinandergesetzt zeigen. 
Es werden hierbei die eigenen Erziehungsverhaltensweisen bewertet hinsichtlich der eigenen Vor- und Verlaufsgeschichte sowie hinsichtlich der Zusammenhänge mit der avisierten Adoption. 
Es wird hierbei beurteilt, ob die Adoptionsbewerber sich hinreichend fundiert mit der Aufgabe als Adoptionseltern auseinandergesetzt zeigen und ob die Bewerber u.a. in der Lage und bereit sind, dem Adoptivkind die besten emotionalen wie sonstigen Entwicklungsmöglichkeiten bieten zu (können). 
Bezugnehmend auf die Bedingungen und Belastungen um eine Adoption werden die diesbzgl. Auseinandersetzungen beurteilt, insbesondere dahingehend, ob sich die Adoptionsbewerber auch mit möglichen belastenden Bedingungen und hiermit eingehenden, besonderen Aufgabenstellung als zukünftige Adoptiveltern verantwortungsbewusst befasst haben. Es wird in diesem Zusammenhang zudem die bisherige Beziehungsqualität und -stabilität der Adoptionsbewerber beurteilt. 
Insgesamt werden hierbei zudem die eigens erlebten, frühkindlich manifestierten Erfahrung jeweils gutachterlich beurteilt sowie die hierbei in Zusammenhang stehende Beurteilung der eigenen Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit vorgenommen, u.a. auch im Hinblick auf die Vorgeschichte oder die Reflektionsgeschichte diesbzgl. bedingter Modelle zukünftiger eigener/ positiver Elternschaft.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Institutssekretariat.

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