Fachgutachten
Neueste Rechtssprechung des Bundesgerichtshof zum Wechselmodell
BGH, Beschluss vom 01.02.2017 – XII ZB 601/ 15
Aus den aktuellsten Rechtssprechungen des Bundesgerichtshofs werden das Wechselmodell, im Sinne einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern, thematisiert. Hierbei wird dargelegt, dass diese gerichtlicherseits angeordnet werden kann, auch wenn ein Elternteil das Wechselmodell nicht befürwortet. Weiterhin wird dargelegt, dass zur Durchführung des Wechselmodells eine stabile Elternebene erforderlich ist.
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Bewertung und Einsatz milderer Maßnahmen, im Sinne von Interventionsmaßnahmen im Kontext familiengerichtlicher Verfahren
Weshalb wird es notwendig, zunächst eine dezidierte Beurteilung der psychischen Ausgangslage der Kindeseltern sowie ihrer Kinder vorzunehmen?
Interventionsmaßnahmen im Kontext familiengerichtlicher Entscheidungen sind ähnlich, wie auch bei der Beurteilung von psychischen Belastungen oder Erkrankungen, erforderlich, um die notwendige Interventionsmaßnahme auch auszuwählen und zugrunde legen zu können.
Juristische Erörterung über Aufenthaltswechsel ins Ausland
BGH, Beschluss vom 28.04.2010 - XII ZB 81/09
Für die vorliegende Fallgestaltung der Auswanderung in ein fernes Land ist allerdings umstritten, welches Gewicht den einzelnen Aspekten des Kindeswohls beizumessen ist und welche Bedeutung den Elternrechten beider Eltern sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit des auswanderungswilligen Elternteils für die Entscheidung zukommt.
Weiterlesen...Beurteilung der psychischen Ausgangslage bei gutachterlichen Untersuchungen zur Validierung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit
Gutachterliche Untersuchungen und entsprechende gerichtliche Empfehlungen, die sich aus den sachverständigen Bewertungen ergeben, sollten auf der Grundlage einer fundierten und umfassenden Datenbasis zugrunde gelegt werden. Bei familiengerichtlichen Fragestellungen und Begutachtungen ist es wesentlich, dass der Fokus zudem auf die mögliche Verantwortung der Kindeseltern gegenüber ihren Kindern, im Sinne einer Erörterung der Stärkung und Sicherung dieser Verantwortungsbezüge, soweit fachlich möglich, erfolgen. Es gilt v.a. zu beachten, dass mögliche mildere Maßnahmen hinreichend beachtet sowie fundiert vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse erörtert werden.
Zum Wohle des Kindes im Familienrecht
Wie in den letzten Jahren, nicht nur durch zahlreiche Medienereignisse, sondern auch durch einen zunehmenden Wandel in der juristischen Entscheidungsfindung belegt, sind psychologische Fachgutachten grundlegend für juristische Entscheidungen notwendig. Bei familienrechtlichen Verfahren geht es lange nicht mehr nur um die reine sachliche Entscheidung juristischer Angelegenheiten auf der Grundlage juristischer Termini: Vielmehr geht es z.B. darum, abzuwägen, bei welchem Elternteil, im Falle einer Sorgerechtsstreitigkeit, die verfahrensbetroffenen Kinder verbleiben. Dabei geht es häufig nicht nur um objektiv gut vergleichbare Merkmale der Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit und hiermit verbunden auch der Fähigkeit zur angemessenen Versorgung und Betreuung der Kinder. Es geht vielfach zwischen den beiden Elternteilen abzuwägen, und nicht zuletzt selten kommt es im Kontext einer Erkrankung eines Elternsteil zur Notwendigkeit, fachpsychologisch abzuklären, ob die psychischen Einschränkungen oder Auffälligkeiten zu entsprechenden negativen Veränderungen auf der Ebene der Erziehungsfähigkeit führen.
Beurteilung der psychischen Ausgangslage bei gutachterlichen Untersuchungen zur Validierung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit
Gutachterliche Untersuchungen und entsprechende gerichtliche Empfehlungen, die sich aus den sachverständigen Bewertungen ergeben, sollten auf der Grundlage einer fundierten und umfassenden Datenbasis zugrunde gelegt werden. Bei familiengerichtlichen Fragestellungen und Begutachtungen ist es wesentlich, dass der Fokus zudem auf die mögliche Verantwortung der Kindeseltern gegenüber ihren Kindern, im Sinne einer Erörterung der Stärkung und Sicherung dieser Verantwortungsbezüge, soweit fachlich möglich, erfolgen. Es gilt v.a. zu beachten, dass mögliche mildere Maßnahmen hinreichend beachtet sowie fundiert vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse erörtert werden.
Bewertung und Einsatz milderer Maßnahmen, im Sinne von Interventionsmaßnahmen im Kontext familiengerichtlicher Verfahren
Weshalb wird es notwendig, zunächst eine dezidierte Beurteilung der psychischen Ausgangslage der Kindeseltern sowie ihrer Kinder vorzunehmen?
Interventionsmaßnahmen im Kontext familiengerichtlicher Entscheidungen sind ähnlich, wie auch bei der Beurteilung von psychischen Belastungen oder Erkrankungen, erforderlich, um die notwendige Interventionsmaßnahme auch auszuwählen und zugrunde legen zu können.