Fachgutachten
Fachgutachten bei der Beurteilung der Testierfähigkeit
Das Erbrecht regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht.
Weiterlesen...Fachgutachten bei Fragestellung zur Rückführung von Pflegekindern nach § 1632
Entscheidungen über Rückkehr oder Verbleib von Pflegekindern unter drei Jahren aus rechtlicher und fachpsychologischer Sicht
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Weiterlesen...Nutzen und Grenzen projektiver Verfahren
Vielfach werden bei familienrechtspsychologischen Begutachtungsprozessen nach wie vor sog. projektive Verfahren angewendet. Auf dieser Basis werden zudem häufig Schlussfolgerungen gezogen, die sich in der Beantwortung familiengerichtlicher Fragestellungen entscheidend auswirken.
Entscheidend bleibt hierbei, dass bei der Auswahl der Untersuchungsverfahren die psychometrischen Gütekriterien nicht beachtet bzw. nicht erfüllt sind.
Bei den projektiven Verfahren handelt es sich um psychologische Testverfahren bzw. testähnliche Verfahren, die zumeist den Mindestanforderungen für wissenschaftliche Untersuchungen, wie sie eine gutachterliche regelmäßig sein müsste, nicht bzw. nicht ausreichend erfüllen. Hierbei geht es insbesondere z.B. um Einzelverfahren, wie beispielsweise die familienpsychologische Wunschprobe, der Family relation Test oder verschiedene Varianten von Satzergänzungs- oder Geschichtenergänzungsverfahren.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage bzw. kann methodenkritisch überprüft werden, ob und inwieweit die verwendeten Verfahren die fachlich geforderten Testgütekriterien erfüllen. Insbesondere die auf der Basis von projektiven Verfahren gewonnenen Untersuchungsergebnisse bei familienrechtlichen Begutachtungsprozessen erfüllen i.d. Regel nicht bzw. nicht ausreichend die notwendigen Standards einer wissenschaftlich-fundierten Entscheidungsdiagnostik, wie sie eine gutachterliche Untersuchung regelmäßig darstellen muss.