Fachgutachten

 

Notwendige Ausschöpfung sämtlicher Interventionsmaßnahmen vor abschließender Trennung der Kinder von den leiblichen Kindeseltern

Notwendige Ausschöpfung sämtlicher Interventionsmaßnahmen vor abschließender Trennung der Kinder von den leiblichen Kindeseltern
Inobhutnahmen von Kindern aus ihren leiblichen Familienkontexten sollen zeitlich begrenzte Kriseninterventionen sein. Bei den jeweiligen Entscheidungen, inwieweit im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung vorliegt bzw. eine Inobhutnahme notwendig ist, werden auch inhaltlich die Folgen einer Trennung des Kindes gegen die (vorliegenden) Gefährdungseinschätzungen abgewogen.

Für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und hier auch für das Familiengericht muss sich hierbei auch stets die Frage stellen lassen, inwieweit sich abrupte Trennungen bereits im Vorfeld vermeiden oder zumindest reduzieren lassen. 

Aus unserer psychologischen Sachverständigenpraxis lässt sich hier wiederholt feststellen, dass u.a. auch unzureichende Hilfsmaßnahmen im Vorfeld von Inobhutnahmen eine wesentliche Rolle spielen. Tatsächlich scheinen insbesondere in der Arbeit mit belasteten Familien Hilfen und Unterstützungsleistungen nicht ausreichend bzw. nicht angemessen zu sein. Häufig zeigen sich jedoch auch Fälle, in welchen die vorausgegangenen Hilfeleistungen des Jugendamtes u.a. nicht ausreichend spezifisch oder zu spät eingesetzt erscheinen.