Fachgutachten

BVerfG: Umgangsausschluss
Beschluss v. 25.4.2015 - 1 BvR 3326/14

BVerfG: Umgangsausschluss - Beschluss v. 25.4.2015 - 1 BvR 3326/14

Eine Verfassungsbeschwerde gegen den befristeten Ausschluss des Umgangsrechts eines Vaters mit seinem Kind und gegen das Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs im Umgangsverfahren ist jedenfalls dann unzulässig, wenn die Verzögerung des Verfahrens im Wesentlichen auf dem eigenen Verhalten des Beschwerdeführers beruht. Vor diesem Hintergrund fehlt zudem seine Beschwerdebefugnis im Hinblick auf das gerügte Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs im Umgangsverfahren, wenn im konkreten Fall keine verfassungsrechtlich relevante Verzögerung des Umgangsabänderungsverfahrens feststellbar ist. 

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