Fachgutachten

Brain Fingerprinting

Die bildgebenden Verfahren der Neurowissenschaften erobern neben der Psychiatrie in den letzten Jahren zunehmend auf rechtsmedizinische Bereiche, vor allem aufgrund ihres Potentials, die Aktivitaeten des Gehirns bei bestimmten kognitiven Vorgaengen, insbesondere beim Erinnern und beim Luegen, sichtbar zu machen.

Lawrence Farwell (USA) nimmt an, dass alle Erfahrungen wie ein Fingerabdruck im Gehirn gespeichert werden, und dass das auch fuer Taeterwissen gilt. Auf Grund dieser Hypothese hat er ein Verfahren entwickelt, das Taeterwissen nachweisen soll. Dabei zeigt Farwell einem Verdaechtigen neben belanglosen Bildern auch solche von Gegenstaenden oder Orten, die nur der Taeter kennen kann, z.B. die Tatwaffe oder Teile der Beute. Erkennt der Verdaechtige ein solches Objekt wieder, zeigt sein EEG eine sog. P300-Reaktion. Darunter versteht man ein positives EEG-Signal, das 300 Millisekunden nach Praesentation eines erwarteten oder wieder erkannten Objekts auftritt. Anhand dieses Signals soll das Taeterwissen nachgewiesen werden koennen. Erstmals in 2000 wurde versucht, das sog. Brain Fingerprinting in einem Justizverfahren in Iowa (USA) zuzulassen.