Neuropsychologische Gutachten

Neuropsychologische Gutachten werden v.a. in Zusammenhang mit gerichtlichen Fragestellungen nach dem Ausmaß von Hirnfunktionsstörungen und ihrer Folgewirkungen auf die psychische Ausgangslage gebraucht.

Hierbei ist entscheidend, dass die klinische Neuropsychologie aufgrund wissenschaftlich anerkannter Test- und Diagnostikverfahren eine differenzierte und realistische Einschätzung von Schädigungsfolgen erlaubt. 

Hierbei ist entscheidend, dass Ziel neuropsychologisches Gutachten ist, festzustellen, welche kognitiven und emotionalen Funktionseinschränkungen bei einer Person mit erworbenen bzw. angeborenen Schädigungen des Gehirns vorliegen. Hierbei sind zentrale, häufig gerichtliche Fragestellungen, in Zusammenhang mit der Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit, der Dienstfähigkeit oder Rehafähigkeit zu sehen.