Schuldfähigkeit

Den Erörterungen des Bundesgerichts zufolge liegen dem Strafrecht "das Bild eines auf freie, verantwortliche, sittliche Selbstbestimmung angelegten Menschen zugrunde." Demzufolge hat jeder Mensch die Fähigkeit, "sich für das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden" und sein Verhalten nach den entsprechenden Rechtsbezügen auszurichten (siehe BGHSt 2, S. 194, 200; vgl. BGHSt 10, S. 259, 262; BHGSt 18, S. 87, 94; Theune 2002a, S. 300, 302).